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EU tritt aus umstrittenem Energieabkommen aus

Beck-aktuell
Die Eu­ro­päi­sche Union hat den Aus­tritt aus einem um­strit­te­nen in­ter­na­tio­na­len En­er­gie­ab­kom­men be­schlos­sen. Bei einem Mi­nis­ter­rat in Brüs­sel stimm­ten die Mit­glieds­län­der ein­stim­mig für einen ge­mein­sa­men Rück­zug aus dem so­ge­nann­ten En­er­gie­char­ta-Ver­trag, wie meh­re­re Di­plo­ma­ten be­stä­tig­ten.

Das EU-Parlament hatte bereits Ende vergangenen Monats grünes Licht gegeben. Das 1998 in Kraft getretene Abkommen war geschaffen worden, um Investitionen in Gas-, Öl-, und Kohleprojekte zu schützen und steht bei Umweltorganisationen schon länger in der Kritik. Es erlaubt Investoren etwa Klagen gegen Staaten vor Schiedsgerichten. Dahinter steckt die Absicht, Unternehmen beim Investieren Sicherheit zuzusichern.

Die Bundesregierung hatte den Austritt Deutschlands aus dem Vertrag bereits Ende 2022 beschlossen. Auch andere EU-Länder wie Frankreich, die Niederlande und Spanien hatten den Rückzug angekündigt, Italien war bereits 2016 zurückgetreten. Die Ausstiegsfrist beträgt 20 Jahre. Die Europäischen Kommission hatte einen Austritt der EU im vergangenen Jahr vorgeschlagen.

Die deutsche Grünen-Abgeordnete Anna Cavazzini bezeichnete den Austritt als einen Meilenstein für den europäischen Klimaschutz. "Endlich können wir ohne die ständige Bedrohung durch milliardenschwere Konzernklagen entschlossene Maßnahmen für eine klimaneutrale Zukunft ergreifen."

 

Aus der Datenbank beck-online

van der Beck, Die Autonomie des Unionsrechts, EuZW 2024, 252

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