Nach Beginn des Krieges gegen die Ukraine verlor der russische Rennfahrer Nikita Masepin seinen Job in der Formel 1 und wurde mit Sanktionen belegt. Das EuG hat nun entschieden, dass er zu Unrecht in die Sanktionsliste aufgenommen wurde. Die familiäre Beziehung zu seinem Vater genüge nicht, um anzunehmen, dass er durch gemeinsame Interessen mit ihm verbunden sei.
Masepins Vater Dmitry wird vorgeworfen, zum engsten Kreis von Kremlchef Wladimir Putin zu gehören und als führender Geschäftsmann unter anderem in der Chemiebranche Maßnahmen zu unterstützen, die die Ukraine bedrohen.
Die EU-Länder hatten wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im März 2022 entschieden, die Gelder von Nikita Masepin einzufrieren und ihm die Einreise in die EU zu verweigern. Dieser ging jedoch gegen die Sanktionen vor. Das EuG hatte die Sanktionen bereits in einem vorläufigen Verfahren im vergangenen Jahr bis zur endgültigen Entscheidung teilweise ausgesetzt.
Es sei keineswegs erwiesen, so das EuG, dass Masepin und sein Vater wirtschaftlich miteinander verbunden seien, etwa aufgrund von Kapitalverflechtungen oder durch gemeinsame Interessen, die zum Zeitpunkt bestanden hätten, als die Sanktionen verhängt wurden (Urteil vom 20.03.2024 – T-743/22). Gegen das Urteil kann noch vor dem EuGH vorgegangen werden.
Viele Klagen gegen Sanktionen anhängig
Masepin fuhr an der Seite von Mick Schumacher in der Formel 1 für den Rennstall Haas, bis dieser wegen des russischen Angriffskriegs im März 2022 die Zusammenarbeit beendete. Gekündigt wurde auch dem damaligen Titelsponsor Uralkali: Masepins Vater war Mehrheitseigentümer des Bergbauunternehmens.
Wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erließ die EU bislang gegen fast 2.000 Personen und Organisationen Sanktionen. Derzeit sind mehrere Dutzend Klagen gegen die Strafmaßnahmen vor Gerichten anhängig.
Ein prominentes Urteil war bereits im vergangenen Jahr gefallen – und stellte eine deutliche Niederlage für die EU dar. Die Mutter des inzwischen verstorbenen Chefs der russischen Privatarmee Wagner, Violetta Prigoschina, hätte nicht sanktioniert werden dürfen, entschieden die Richter damals und argumentierten ähnlich wie bei Masepin: Ein Verwandtschaftsverhältnis reiche nicht aus, um Strafmaßnahmen gegen sie zu verhängen. Viele andere sind mit ihren Klagen vorläufig gescheitert, darunter der ehemalige Besitzer des FC Chelsea, Roman Abramowitsch (Urt. v. 20.3.2024 - T-743/22).
Aus der Datenbank beck-online
Russische Oligarchen klagen in Luxemburg gegen EU-Sanktionen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 19.12.2022, becklink 2025725
Schwendinger/Göcke, Die Russland-Sanktionen der EU, EuZW 2022, 499
Wiedmann/Will, Die Russland-Sanktionen der EU, RIW 2022, 173