Wer Sanktionen umgeht, soll in der EU künftig härter bestraft werden. Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten einigten sich am Dienstag in Brüssel darauf, dass bestimmte Handlungen als Straftaten definiert werden müssen. Dazu zählt etwa der Handel mit sanktionierten Waren in ein betroffenes Land.
Auch wer sanktionierten Personen dabei hilft, das Reiseverbot in die EU zu umgehen, muss künftig mit einer Strafe rechnen. Außerdem soll bestraft werden, wer verbotene Finanzdienstleistungen bereitstellt oder verschleiert, dass Vermögen einer sanktionierten Person gehört. Auch die Anstiftung und Beihilfe dazu soll geahndet werden.
Unternehmen sollen unter bestimmten Umständen für solche Taten ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden können. Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen.
Die geplanten Regelungen hätten besondere Bedeutung im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, hieß es. Die EU-Staaten bereiten derzeit ein neues Sanktionspaket gegen Russland vor.
Aus der Datenbank beck-online
Schwendinger/Göcke, Die Russland-Sanktionen der EU, EuZW 2022, 499
Wiedmann/Will, Die Russland-Sanktionen der EU, RIW 2022, 173
Harings, Das Einfrieren von Vermögenswerten im Sanktionsrecht, UKuR 2022, 6