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EU will Umgehung von Sanktionen schärfer bestrafen

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Wer Sank­tio­nen um­geht, soll in der EU künf­tig här­ter be­straft wer­den. Un­ter­händ­ler von Eu­ro­pa­par­la­ment und EU-Staa­ten ei­nig­ten sich am Diens­tag in Brüs­sel dar­auf, dass be­stimm­te Hand­lun­gen als Straf­ta­ten de­fi­niert wer­den müs­sen. Dazu zählt etwa der Han­del mit sank­tio­nier­ten Waren in ein be­trof­fe­nes Land.

Auch wer sanktionierten Personen dabei hilft, das Reiseverbot in die EU zu umgehen, muss künftig mit einer Strafe rechnen. Außerdem soll bestraft werden, wer verbotene Finanzdienstleistungen bereitstellt oder verschleiert, dass Vermögen einer sanktionierten Person gehört. Auch die Anstiftung und Beihilfe dazu soll geahndet werden.

Unternehmen sollen unter bestimmten Umständen für solche Taten ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden können. Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen.

Die geplanten Regelungen hätten besondere Bedeutung im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, hieß es. Die EU-Staaten bereiten derzeit ein neues Sanktionspaket gegen Russland vor.

 

Aus der Datenbank beck-online

Schwendinger/Göcke, Die Russland-Sanktionen der EU, EuZW 2022, 499

Wiedmann/Will, Die Russland-Sanktionen der EU, RIW 2022, 173

Harings, Das Einfrieren von Vermögenswerten im Sanktionsrecht, UKuR 2022, 6

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