Angesichts der Europawahl im nächsten Jahr will die EU-Kommission die Einflussnahme von Drittstaaten auf die Politik der EU transparenter machen. Organisationen, die im Auftrag eines Drittlandes Lobbyarbeit betreiben, sollen sich künftig in einem Transparenzregister registrieren lassen müssen.
Das sieht ein Legislativvorschlag vor, der den Kern eines von der Kommission beschlossenen "Pakets zur Verteidigung der Demokratie" bildet. Es sei naiv zu glauben, dass die Demokratie keinen Schutz brauche, sagte die zuständige Kommissarin Vera Jourova. "Und wir sollten nicht zulassen, dass Putin oder ein anderer Autokrat sich heimlich in unseren demokratischen Prozess einmischt", betonte sie mit Verweis auf den russischen Präsidenten Wladimir Putin.
Laut Vorschlag müssen die EU-Staaten Transparenzregister einrichten oder ihre bestehenden Register anpassen. Darin sollen die wichtigsten Daten der Interessenvertretungen öffentlich zugänglich sein, etwa die jährlich erhaltenen Beiträge oder ihre Hauptziele. Aufzeichnungen über die wichtigsten Aktivitäten müssten noch vier Jahre nach Ende der Betätigung aufgehoben werden. Für Lobbyisten, die von Drittländern finanziert werden, sollen dem Vorschlag zufolge künftig in der gesamten EU gleiche Standards gelten.
Um zu verhindern, dass die Transparenzanforderungen missbraucht werden, um die Arbeit von Zivilgesellschaften einzuschränken, sollen unabhängige Aufsichtsbehörden nur in hinreichend begründeten Fällen in begrenztem Umfang Aufzeichnungen anfordern dürfen. Die Aufsichtsbehörden müssten auch sicherstellen, dass sich eine Registrierung nicht negativ auswirkt. Zudem könnten sie in hinreichend begründeten Fällen entscheiden, dass Informationen nicht veröffentlicht werden. Nun müssen das Europaparlament und die EU-Staaten über die Vorschläge beraten.
Aus der Datenbank beck-online
Philipp, Institutionelles: Neue Regeln für ein EU-Transparenzregister gebilligt, EuZW 2021, 459
Krajewski, Rechtliche Grundlagen eines verbindlichen EU-Registers für Lobbyisten, ZRP 2013, 236