chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

Persönlicher Assistent im selben Alter gesucht: Keine Altersdiskriminierung

EuGH
Die Be­schäf­ti­gung eines per­sön­li­chen As­sis­ten­ten, der einen Men­schen mit Be­hin­de­rung im All­tag un­ter­stützt, kann Per­so­nen der­sel­ben Al­ters­grup­pe vor­be­hal­ten wer­den. Darin liegt laut EuGH keine Al­ters­dis­kri­mi­nie­rung – denn es gehe um das Selbst­be­stim­mungs­recht von Men­schen mit Be­hin­de­rung.

Eine deutsche Gesellschaft, die auf Assistenz- und Beratungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spezialisiert ist, suchte persönliche Assistentinnen, die eine 28-jährige Studentin in allen Lebensbereichen ihres Alltags unterstützen sollten. Nach der Anzeige sollten die gesuchten Personen "am besten zwischen 18 und 30 Jahre alt sein". Eine abgelehnte Bewerberin, die nicht dieser Altersgruppe angehörte, sieht sich wegen ihres Alters diskriminiert.

Das Bundesarbeitsgericht rief den Europäischen Gerichtshof an. Dieser möge klären, wie der Schutz vor Diskriminierung wegen des Alters und der vor Diskriminierung wegen einer Behinderung in einer solchen Situation in Einklang zu bringen sei.

Laut EuGH schreiben die deutschen Rechtsvorschriften ausdrücklich vor, den individuellen Wünschen von Menschen mit Behinderungen zu entsprechen, wenn es um Leistungen der persönlichen Assistenz geht (Urteil vom 07.12.2023 - C-518/22). Folglich müssten die Betreffenden in der Lage sein, zu entscheiden, wie, wo und mit wem sie leben. Es sei naheliegend, dass eine persönliche Assistentin, die derselben Altersgruppe wie der Mensch mit Behinderung angehört, sich leichter in dessen persönliches, soziales und akademisches Umfeld einfügt. Das Recht auf Selbstbestimmung eines Menschen mit Behinderung könne es somit notwendig machen und rechtfertigen, eine Altersanforderung festzulegen (Urt. v. 7.12.2023 - C-518/22). 

 

Aus der Datenbank beck-online

BAG, Diskriminierung wegen des Alters – Rechtfertigung, BB 2022, 2426

LAG Köln, Zahlung einer Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung aufgrund des Alters, BeckRS 2020, 39640

Menü