Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU sollen künftig bei der Aufnahme von Krediten besser geschützt werden. Außerdem einigte sich das EU-Parlament darauf, erneuerbare Energien in der EU künftig deutlich auszubauen. Bis 2030 sollen erneuerbare Energien 42,5% des Energieverbrauchs ausmachen.
Bislang lag das EU-Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 bei 32%. In Deutschland betrug der Anteil der erneuerbaren Energien nach Angaben des Umweltbundesamtes im vergangenen Jahr 20,4%.
Nationale Behörden sollten künftig nicht länger als zwölf Monate brauchen, um neue Anlagen für erneuerbare Energien zu genehmigen, wenn sie sich in von der EU und den Mitgliedstaaten ausgewiesenen Vorranggebieten befinden. Außerhalb dieser Gebiete sollte der Prozess 24 Monate nicht überschreiten.
Die EU-Staaten müssen das Vorhaben nach Angaben des Parlaments noch billigen, das gilt aber als Formsache. Die Gesetzesänderung ist Teil des Klimaschutzpakets der EU, mit dem die Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mindestens 55 Prozent gesenkt werden sollen.
Besserer Schutz vor Überschuldung
Das Europaparlament stimmte zudem für eine Änderung der Verbraucherkreditrichtlinie, die vor Kreditkartenschulden oder ungeeigneten Krediten schützen sollen. Unter anderem für Kleinkredite unter 200 Euro und sogenannte "Buy now, pay later"-Angebote im Internet sollen künftig strengere Regeln gelten. Zum Beispiel soll Werbung für Kredite immer einen klaren Hinweis enthalten, dass die Aufnahme eines Kredits Geld kostet.
Auch Obergrenzen für Gebühren werden eingeführt. Außerdem müssen Kreditgeber immer die Bonität der Kunden prüfen, um eine Überschuldung der Verbraucher zu verhindern.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auch ein Recht darauf haben, innerhalb von 14 Tagen von einem Kreditvertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Ziel ist es, besonders Haushalte mit niedrigem Einkommen vor Überschuldung und finanziellen Schwierigkeiten zu schützen.
Nun müssen noch die EU-Staaten beiden Vorhaben zustimmen, das gilt aber als Formsache.