Mehrere deutsche Kleinstparteien müssen mittelfristig um ihren Wiedereinzug ins Europaparlament bangen. Der Bundestag stimmte am Donnerstagabend mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit für einen EU-Beschluss, der die Pflicht zur Einführung nationaler Sperrklauseln bei der Europawahl vorsieht. Nach Angaben der Ampel-Koalition wird eine solche Regelung in Deutschland allerdings erst zur übernächsten Europawahl im Jahr 2029 eingeführt.
In Deutschland seit 2014 keine Sperrklausel mehr
In Deutschland gibt es seit 2014 keine derartige Sperrklausel mehr, weil das Bundesverfassungsgericht damals unter Verweis auf die Chancengleichheit der Parteien die 3%-Hürde im deutschen Europawahlgesetz gekippt hatte. Deshalb sind derzeit etwa Volt, die Piraten, die Tierschutzpartei und die Satirepartei "Die Partei" trotz Wahlergebnissen zwischen 0,7 und 2,4% jeweils mit ein bis zwei Abgeordneten im Europaparlament vertreten.
Sperrklausel von mindestens 2% wieder einzuführen
Der EU-Beschluss verpflichtet Deutschland jedoch grundsätzlich dazu, eine Sperrklausel von mindestens 2% einzuführen. Parteien, die diese Marke verfehlen, wären dann künftig nicht mehr im Europäischen Parlament vertreten. Nach dem Bundestag muss nun auch noch der Bundesrat der Reform mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen. Über die konkrete Höhe der Sperrklausel ist aber auch damit noch nicht entschieden – hierfür ist ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Europawahlgesetzes notwendig.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/6821) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundestages.