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Bundestag stimmt für Revival der Sperrklausel bei Europawahlen

Bundestag
Meh­re­re deut­sche Kleinst­par­tei­en müs­sen mit­tel­fris­tig um ihren Wie­der­ein­zug ins Eu­ro­pa­par­la­ment ban­gen. Der Bun­des­tag stimm­te am Don­ners­tag­abend mit der not­wen­di­gen Zwei-Drit­tel-Mehr­heit für einen EU-Be­schluss, der die Pflicht zur Ein­füh­rung na­tio­na­ler Sperr­klau­seln bei der Eu­ro­pa­wahl vor­sieht. Nach An­ga­ben der Ampel-Ko­ali­ti­on wird eine sol­che Re­ge­lung in Deutsch­land al­ler­dings erst zur über­nächs­ten Eu­ro­pa­wahl im Jahr 2029 ein­ge­führt.

In Deutschland seit 2014 keine Sperrklausel mehr

In Deutschland gibt es seit 2014 keine derartige Sperrklausel mehr, weil das Bundesverfassungsgericht damals unter Verweis auf die Chancengleichheit der Parteien die 3%-Hürde im deutschen Europawahlgesetz gekippt hatte. Deshalb sind derzeit etwa Volt, die Piraten, die Tierschutzpartei und die Satirepartei "Die Partei" trotz Wahlergebnissen zwischen 0,7 und 2,4% jeweils mit ein bis zwei Abgeordneten im Europaparlament vertreten.

Sperrklausel von mindestens 2% wieder einzuführen

Der EU-Beschluss verpflichtet Deutschland jedoch grundsätzlich dazu, eine Sperrklausel von mindestens 2% einzuführen. Parteien, die diese Marke verfehlen, wären dann künftig nicht mehr im Europäischen Parlament vertreten. Nach dem Bundestag muss nun auch noch der Bundesrat der Reform mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen. Über die konkrete Höhe der Sperrklausel ist aber auch damit noch nicht entschieden – hierfür ist ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Europawahlgesetzes notwendig.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/6821) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundestages.

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