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EU wappnet sich gegen unerwünschte Einmischung

EU-Parlament
Die Ein­mi­schung an­de­rer Län­der in po­li­ti­sche Ent­schei­dun­gen der EU oder ihrer Mit­glied­staa­ten kann künf­tig mit weit­rei­chen­den Ver­gel­tungs­maß­nah­men ge­ahn­det wer­den. Ver­tre­ter des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments und der Re­gie­run­gen der Mit­glied­staa­ten ei­nig­ten sich heute ab­schlie­ßend auf ein neues Sank­ti­ons­in­stru­ment. Es soll zum Bei­spiel Straf­zöl­le gegen Dritt­län­der er­mög­li­chen.

Sanktionen gegen politische Einflussnahme von Drittstaaten

Außerdem könnte der Zugang zu Direktinvestitionen oder zur Vergabe öffentlicher Aufträge aus der EU beschränkt werden. Zudem nannte die EU-Kommission auch Restriktionen des Handels mit Dienstleistungen als einen möglichen Hebel. Grund für die Einführung des neuen Instruments ist, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren zum Ziel bewussten wirtschaftlichen Drucks geworden sind. So verhängte beispielsweise China Handelsbeschränkungen gegen Litauen, die aus europäischer Sicht nicht mit den Regeln der Welthandelsorganisation vereinbar waren und sich auch auf andere Ausfuhren aus dem EU-Binnenmarkt auswirkten. Als Grund für das chinesische Vorgehen wurde vermutet, dass Litauen seine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan ausgebaut hat, indem es Taiwan ermöglichte, in der litauischen Hauptstadt Vilnius eine Repräsentanz unter eigenem Namen zu eröffnen. China reagierte darauf erbost, weil es das demokratische Taiwan als abtrünnige Provinz und nicht als unabhängigen Staat ansieht.

Bedeutender Schritt für die EU

Als mögliche Anwendungsfälle für den neuen Mechanismus nennt die EU-Kommission auch Versuche, auf künftige europäische Gesetzgebungsinitiativen in der EU Einfluss zu nehmen oder die EU davon abzuhalten, eine Maßnahme überhaupt erst einzuführen. Auch könnte der Mechanismus eine Reaktion sein auf Versuche zusätzliche, diskriminierende Einfuhrzölle einzuführen, vorsätzliche Verzögerungen zu provozieren oder für die Geschäftstätigkeit erforderliche Genehmigungen zu verweigern. Denkbare Szenarien seien auch diskriminierende selektive Grenz- oder Sicherheitskontrollen für Waren aus einem bestimmten EU-Land oder von staatlicher Seite Boykotte gegen Waren oder Investoren dieses Landes. “Das Instrument gegen Zwangsmaßnahmen wird es uns ermöglichen, unsere legitimen Rechte und Interessen entschlossener zu verteidigen“, kommentierte der zuständige Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis. Diese abschließende Einigung sei für die EU ein wahrhaft bedeutender Schritt nach vorn.

Sanktionen nur letztes Mittel

Dombrovskis betonte dabei, dass Sanktionen nur als letztes Mittel angewendet werden sollen. Demnach ist das Instrument in erster Linie als Abschreckung gedacht und Strafmaßnahmen sollen erst nach einem Dialog mit dem betroffenen Nicht-EU-Staat möglich sein. In einem ersten Schritt würden die EU und das Drittland zunächst versuchen, das Problem durch Verhandlungen zu lösen. Zudem kämen als Zwischenschritt auch eine Mediation, Schiedsverfahren oder Gerichtsverfahren in Frage. Bevor das neue Instrument gegen Zwangsmaßnahmen genutzt werden kann, müssen der Rat der Mitgliedstaaten und das Parlament die Einigung noch bestätigen. Dies gilt allerdings als Formalie. Die EU-Kommission rechnet damit, dass das neue Instrument ab Herbst einsatzbereit ist.

Redaktion beck-aktuell, 6. Jun 2023 (dpa).


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