Der Digitalausschuss des Bundestags hat am 29.03.2023 über den Stand der Verhandlungen zur gesetzlichen Regulierung sogenannter generativer Künstlicher Intelligenz (KI) auf EU-Ebene debattiert. Mit der Frage, wie ein verlässlicher Rechtsrahmen für KI aussehen kann, beschäftigen sich die EU-Organe bereits seit einigen Jahren. Mit Anwendungen wie dem Chatbot ChatGPT sind nun neue Fragen aufgetaucht.
Verhandlungen für einen europäischen Rechtsrahmen für KI
Seit April 2021 diskutieren das Europaparlament und die Mitgliedstaaten über die konkrete Ausgestaltung eines Rechtsrahmens für KI. Vorgesehen sind im Verordnungsvorschlag der EU-Kommission eine Risikoeinstufung für KI-Systeme mit Blick auf Grundrechte, Sicherheit und Privatsphäre. Bislang sind zudem acht Bereiche sogenannter Hochrisiko-KI-Systeme vorgesehen, beispielsweise die biometrische Identifizierung und Kategorisierung, Rechtspflege und demokratische Prozesse oder der Betrieb kritischer Infrastrukturen. Die Verhandlungen für einen europäischen Rechtsrahmen für KI sollten eigentlich in diesem Jahr in die entscheidende Phase treten.
Umgang mit generativer KI stellt Staaten vor Probleme
Kürzlich sind jedoch Fragen zum Umgang mit generativer KI hinzugekommen, also mit Algorithmen, die in der Lage sind, neue Inhalte selbst zu erschaffen, darunter Texte, Videos und Bilder. Diskutiert wird insbesondere, wie sich generative KI noch in die Regulierung einbinden lässt und ob sie ebenfalls als hochriskante Technik eingestuft werden soll. Von Seiten der Bundesregierung gebe es keine formale Einordnung bezüglich einer Risikoklasse, betonte die Koordinatorin für die Deutsche Luft- und Raumfahrt im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Anna Christmann (B90/Die Grünen). Offen sei, was mit einem allgemeinen System passiere, das noch nicht im konkreten Fall angewendet werde. Im Hinblick auf Fragen der Praktikabilität, der Innovationsfähigkeit und der Entwicklung solcher Systeme bestünden derzeit noch Fragezeichen.
Zwischen Risikoanalyse und Innovation
Man wolle nicht nur die Risiken in den Griff bekommen, sondern Europa als "Hub für neue KI-Entwicklungen" etablieren, sagte Klaus Meyer-Cabri vom Bundesjustizministerium. Zwischen diesen beiden Polen versuche man einen Ausgleich zu finden. Dass der Kommissions-Vorschlag bislang noch Durchführungsrechtsakte vorsehe, sei problematisch, da dadurch die Vorhersehbarkeit nicht so gut gegeben sei. Genau diese Vorhersehbarkeit, Transparenz und Klarheit wolle die Bundesregierung aber für die Unternehmen. Wenn fundamentale Aspekte entschieden werden, gehöre dies zudem nicht in Rechtsakte, sondern in die Verordnung selbst, so Meyer-Cabri. Er warnte zudem davor, dass unter der aktuellen schwedischen EU-Ratspräsidentschaft eher ein formales Trilogverfahren starten und die Triloge in der Substanz erst in die spanische Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2023 fallen könnten. Sowohl innerhalb der Fraktionen als auch im EU-Parlament verliefen die politischen Gespräche schleppend, derzeit werde eher auf der technischen Ebene diskutiert.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Orssich, Das europäische Konzept für vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz, EuZW 2022, 254
Geminn, Die Regulierung Künstlicher Intelligenz, ZD 2021, 354
Hacker, Europäische und nationale Regulierung von Künstlicher Intelligenz, NJW 2020, 2142