Der Lufthansa droht vor dem Europäischen Gerichtshof eine Niederlage im Streit um Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn. Im Mai 2021 hatte das Gericht der Europäischen Union der Lufthansa-Klage zunächst stattgegeben und die millionenschwere Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz für den Hunsrück-Flughafen gekippt. Nun hat EuGH-Generalanwalt Priit Pikamäe dem EuGH jedoch empfohlen, das Urteil der Vorinstanz aufzuheben.
In Hahn vor allem Billigfluglinie Ryanair vertreten
Die EU-Kommission hatte dem Land Rheinland-Pfalz 2017 erlaubt, von 2017 bis 2021 Betriebsverluste von 25,3 Millionen Euro zu decken. Platzhirsch im Passagiergeschäft am Airport Hahn ist Europas größte Billigfluglinie Ryanair. Die Lufthansa, die den Flughafen Hahn nicht nutzt, sah die Unterstützung als wettbewerbsverzerrend an und geklagt.
Konkurrenzverhältnis zwischen Lufthansa und Ryanair nicht geklärt
Das EuG hat nach Ansicht Pikamäes bei seiner Entscheidung mehrere Rechtsfehler begangen. Unter anderem habe es nicht ausreichend begründet, inwiefern Lufthansa und Ryanair im Wettbewerb stünden. Konkret geht es darum, dass die EU-Kommission argumentiert hatte, dass die Ryanair-Flüge von Frankfurt Hahn nicht mit den Flügen der Lufthansa am Frankfurter Flughafen konkurrierten.
Angebote der Airlines weichen voneinander ab
Denn Ryanair biete vor allem Punkt-zu-Punkt-Verbindungen an, während die Lufthansa den Frankfurter Flughafen vor allem als Drehkreuz für Transitreisende nutze. Mit diesen Argumenten habe sich das Gericht nicht ausreichend beschäftigt (EuGH, Schlussanträge vom 09.03.2023 - C-466/21).
Weiterführende LinksAus der Datenbank beck-onlineEuG, Frankfurt-Hahn von Deutschland gewährte Betriebsbeihilfe, BeckRS 2021, 11227 (Vorinstanz) |