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Lufthansa droht in Streit um Beihilfen für Flughafen Frankfurt-Hahn Niederlage

EuGH
Der Luft­han­sa droht vor dem Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hof eine Nie­der­la­ge im Streit um Bei­hil­fen für den Flug­ha­fen Frank­furt-Hahn. Im Mai 2021 hatte das Ge­richt der Eu­ro­päi­schen Union der Luft­han­sa-Klage zu­nächst statt­ge­ge­ben und die mil­lio­nen­schwe­re Un­ter­stüt­zung des Lan­des Rhein­land-Pfalz für den Huns­rück-Flug­ha­fen ge­kippt. Nun hat EuGH-Ge­ne­ral­an­walt Priit Pi­ka­mäe dem EuGH je­doch emp­foh­len, das Ur­teil der Vor­in­stanz auf­zu­he­ben.

In Hahn vor allem Billigfluglinie Ryanair vertreten

Die EU-Kommission hatte dem Land Rheinland-Pfalz 2017 erlaubt, von 2017 bis 2021 Betriebsverluste von 25,3 Millionen Euro zu decken. Platzhirsch im Passagiergeschäft am Airport Hahn ist Europas größte Billigfluglinie Ryanair. Die Lufthansa, die den Flughafen Hahn nicht nutzt, sah die Unterstützung als wettbewerbsverzerrend an und geklagt.

Konkurrenzverhältnis zwischen Lufthansa und Ryanair nicht geklärt

Das EuG hat nach Ansicht Pikamäes bei seiner Entscheidung mehrere Rechtsfehler begangen. Unter anderem habe es nicht ausreichend begründet, inwiefern Lufthansa und Ryanair im Wettbewerb stünden. Konkret geht es darum, dass die EU-Kommission argumentiert hatte, dass die Ryanair-Flüge von Frankfurt Hahn nicht mit den Flügen der Lufthansa am Frankfurter Flughafen konkurrierten.

Angebote der Airlines weichen voneinander ab

Denn Ryanair biete vor allem Punkt-zu-Punkt-Verbindungen an, während die Lufthansa den Frankfurter Flughafen vor allem als Drehkreuz für Transitreisende nutze. Mit diesen Argumenten habe sich das Gericht nicht ausreichend beschäftigt (EuGH, Schlussanträge vom 09.03.2023 - C-466/21).

 

Weiterführende Links

Die Schlussanträge des Generalanwalts stehen auf den Seiten des EuGH zur Einsicht zur Verfügung.

Aus der Datenbank beck-online

EuG, Frankfurt-Hahn von Deutschland gewährte Betriebsbeihilfe, BeckRS 2021, 11227 (Vorinstanz)

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