Die Bundesregierung hat einem Beschluss des Rats der Europäischen Union von 2018 zur Einführung einer Sperrminorität bei Europawahlen zugestimmt. Das Kabinett entschied am Montag bei seiner Sitzung auf Schloss Meseberg in Brandenburg über einen vom Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf für das sogenannte EU-Wahlakt-Zustimmungsgesetz.
Buschmann hält Sperrminoritätsklausel für sinnvoll
Damit Deutschlands Zustimmung wirksam wird, müssen allerdings erst noch zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen. Zudem bedarf es zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. "Mit Inkrafttreten des Beschlusses des Rates ist die Bundesrepublik Deutschland unionsrechtlich verpflichtet, eine Mindestschwelle für die Sitzvergabe von nicht weniger als zwei Prozent festzulegen, da in Deutschland im Wahlgebiet 96 Sitze vergeben werden", heißt es in dem nun vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf. Aktuell gibt es keine Sperrminorität. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" im Januar 2022 auf eine Frage zur Haltung der Ampel-Parteien zur Sperrminorität bei Europawahlen geantwortet: "Auch wir halten eine Stärkung des Europäischen Parlaments für sinnvoll. Dabei ergibt es auch Sinn, statt einer Fragmentierung der europäischen Parteienlandschaft klare Mehrheitsverhältnisse anzustreben."
Weiterführende LinksAus der Datenbank beck-onlineBVerfG, Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht verfassungswidrig, NVwZ 2014, 439 Fremuth, Demokratie à rebours? - Zur Einführung einer unionsrechtlichen Mindestsperrklausel für die Wahl des Europäischen Parlaments, ZRP 2018, 207 |