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Bundesregierung für Sperrminorität bei Europawahl

BMJ
Die Bun­des­re­gie­rung hat einem Be­schluss des Rats der Eu­ro­päi­schen Union von 2018 zur Ein­füh­rung einer Sperr­mi­no­ri­tät bei Eu­ro­pa­wah­len zu­ge­stimmt. Das Ka­bi­nett ent­schied am Mon­tag bei sei­ner Sit­zung auf Schloss Me­se­berg in Bran­den­burg über einen vom Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um vor­ge­leg­ten Ent­wurf für das so­ge­nann­te EU-Wahl­akt-Zu­stim­mungs­ge­setz.

Buschmann hält Sperrminoritätsklausel für sinnvoll

Damit Deutschlands Zustimmung wirksam wird, müssen allerdings erst noch zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen. Zudem bedarf es zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. "Mit Inkrafttreten des Beschlusses des Rates ist die Bundesrepublik Deutschland unionsrechtlich verpflichtet, eine Mindestschwelle für die Sitzvergabe von nicht weniger als zwei Prozent festzulegen, da in Deutschland im Wahlgebiet 96 Sitze vergeben werden", heißt es in dem nun vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf. Aktuell gibt es keine Sperrminorität. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" im Januar 2022 auf eine Frage zur Haltung der Ampel-Parteien zur Sperrminorität bei Europawahlen geantwortet: "Auch wir halten eine Stärkung des Europäischen Parlaments für sinnvoll. Dabei ergibt es auch Sinn, statt einer Fragmentierung der europäischen Parteienlandschaft klare Mehrheitsverhältnisse anzustreben."

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

BVerfG, Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht verfassungswidrig, NVwZ 2014, 439

Fremuth, Demokratie à rebours? - Zur Einführung einer unionsrechtlichen Mindestsperrklausel für die Wahl des Europäischen Parlaments, ZRP 2018, 207

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