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aus dem Editorial der 1. Ausgabe:

COVID-19 und Recht (COVuR) – Medium für Rechtsfragen rund um die Pandemie


Die COVID-19-Pandemie hat Deutschland und die ganze Welt mit großer Wucht und tiefen Einschnitten
getroffen. Innerhalb von wenigen Wochen hat sich das Leben für Jedermann – Bürger wie Unternehmen – in nicht für möglich gehaltener Art und Weise und Rasanz verändert. Dass mit dieser Entwicklung in Deutschland in vielen Bereichen Neuland betreten wird, spiegelt sich auch im rechtlichen Bereich wieder: Legislative wie Exekutive haben schon jetzt mit beispiellosen Maßnahmen auf die gesundheitliche Gefahrenlage reagiert und zahlreiche Neuregelungen geschaffen, welche teilweise tief in die bestehende rechtliche Grundordnung eingreifen.

Ruttloff_Marc_bunt_querDer Verlag C.H.BECK und die Sozietät Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB haben sich entschlossen, diese Entwicklung eng zu begleiten und den aktuellen und sich zukünftig noch stellenden Rechtsfragen im Zusammenhang mit COVID-19 mit dieser Zeitschrift ein spezielles Forum zu bieten. Das Projekt wurde in beeindruckender Geschwindigkeit – von der ersten Konzeptidee bis zur konkreten Umsetzung vergingen kaum mehr als zwei Wochen – realisiert; so schnell wie die aktuelle Krisensituation nur ein Handeln gebieten kann.

Wagner_EricWir als Schriftleitung freuen uns außerordentlich, an diesem einzigartigen Projekt mitwirken zu dürfen und die Rechtsentwicklung und juristische Fachdiskussion in diesem Bereich mit zu gestalten. Hierfür wird jedes Heft neben ausgewählten Beiträgen zu bestimmten, besonders relevanten Rechtsfragen eine Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung mit Bezug zur COVID-19-Pandemie enthalten. Unter der Rubrik „Aktuell“ finden sich zudem Hinweise auf die entsprechenden rechtspolitischen Änderungen sowie eine Dokumentation über Veröffentlichungen in anderen Fachzeitschriften in diesem Kontext.

Einen ersten Überblick – freilich beschränkt auf einen kleinen Ausschnitt – möchte dieses Heft mit seinen vier Fachbeiträgen geben. Gleichsam einer Tour d’Horizon werden Rechtsfragen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie dargestellt, die das Zivilprozessrecht, das allgemeine Zivilrecht unter dem Blickwinkel der Störung der Geschäftsgrundlage, die insolvenzrechtliche Krisen-Compliance und nicht zuletzt die vergaberechtlichen Herausforderungen betreffen. Wir danken ganz besonders den Autoren Prof. Dr. Thomas Rauscher, Cara J. Warmuth, Dr. Matthias Tresselt und Florian Kienast sowie Dr. Marco König, Dr. Andreas Neun und Dr. Daniel Görlich für ihre Bereitschaft, zu dem – wie wir finden – sehr gelungenen Auftakt mit diesem Premierenheft beizutragen.

Die COVuR wird künftig zweimal monatlich erscheinen. Wir freuen uns auf Ihre Zuschriften – sei es konstruktive Kritik, Anregungen und insbesondere Fachbeiträge zu einschlägigen Rechtsfragen, die in der aktuellen Situation bewegen – und hoffen, mit diesem neuen Fachmedium eine Bereicherung für die rechtswissenschaftliche Diskussion sein zu können.

Dr. Marc Ruttloff und Dr. Eric Wagner

COVID-19 und Recht: „Die Entwicklungen überschlagen sich“

COVuR – COVID-19 und Recht – ist die neue Fachzeitschrift für alle Rechtsfragen der Corona-Krise. Schriftleiter sind die Rechtsanwälte Dr. Marc Ruttloff und Dr. Eric Wagner. Ein Gespräch über den veränderten Kanzlei-Alltag und rechtliche Herausforderungen in dieser hochdynamischen Ausnahmesituation.

Mit welchen konkreten rechtlichen Problemen suchen Mandaten gerade Ihre Beratung?

Eric Wagner: Ein wichtiger Teil ist die unmittelbare Frage, inwieweit COVID-19 die Rechte und Pflichten aus bestehenden Vertragsbeziehungen beeinflusst und welche Möglichkeiten man selbst und der Vertragspartner haben, hiermit umzugehen. Darüber hinaus haben wir viele Anfragen zum Produktrecht und sehr viele insolvenzrechtliche, finanzrechtliche, gesellschaftsrechtliche, beihilferechtliche und arbeitsrechtliche Anfragen.

Marc Ruttloff: Diese Krisensituation ist hochdynamisch. Ständig kommen neue Entwicklungen auf. Im Bereich Regulatory und Öffentliches Wirtschaftsrecht geht es im Moment sehr stark um die behördlichen Anordnungen, die auf die unterschiedlichen Branchen ganz spezifische Auswirkungen haben. Auch die Produkt-Compliance ist ein zentraler Bereich meiner Mandatsarbeit. Aktuell betrifft das vermehrt Fragen rund um Schutzausrüstungen.

Wie hat sich das Klima in Ihrer Kanzlei während der Corona-Krise verändert?

Marc Ruttloff: Das „Wir-Gefühl“ in der Sozietät hat nochmal eine ganz neue Bedeutung erlangt. Jedem ist daran gelegen, dass wir gemeinsam diese allgemeine Krisensituation bestmöglich meistern. Die kanzleiinterne Kommunikation ist daher eher intensiver geworden, auch weil es gilt, die räumlichen Distanzen, die nun entstanden sind, zu überbrücken.

Eric Wagner: Ich kann in dieser außergewöhnlichen Situation den unglaublichen Zusammenhalt, die Loyalität und die Menschlichkeit in ganz besonderer Weise spüren.

Hat sich Ihre Versorgung mit Fachinformationen in dieser Zeit verändert?

Marc Ruttloff: Die Rechtsentwicklungen überschlagen sich. Das gilt für Gesetzgebungsvorhaben, die durchgepeitscht werden, oder auch für die dichte Reihe an Eilentscheidungen der Gerichte. Unser Bibliotheks- und Knowledge-Management-Team leistet hier großartige Arbeit, diese ganzen Entwicklungen nachzuhalten.

Arbeiten Sie im Homeoffice?

Eric Wagner: Ja, inzwischen schon seit einigen Wochen. Das was aber keine allzu große Umstellung, da ich vorher schon sehr viel von unterwegs gearbeitet habe und daher gewohnt bin, außerhalb des Büros zu arbeiten.

Marc Ruttloff: Wir haben den ganz überwiegenden Teil der Sozietät bereits seit Wochen ins Homeoffice verlegt. Ich selbst habe bislang vor allen Dingen abends von zu Hause aus gearbeitet. Nun ist das Homeoffice eben als Dauerarbeitsplatz eingerichtet.

Vermissen Sie den persönlichen Kontakt im Büro?

Eric Wagner: Die Arbeit im Homeoffice funktioniert problemlos, aber der persönliche Kontakt fehlt ganz klar. Viele Präsenzbesprechungen werden jetzt telefonisch oder per Videokonferenz durchgeführt. Ich habe oft Tage, an denen ich acht oder neun Stunden am Telefon bin. Das erfordert deutlich mehr Konzentration als persönliche Gespräche. Andererseits genieße ich es auch, dass ich mit meiner Familie unter der Woche seitdem deutlich mehr Kontakt habe als bisher.

Marc Ruttloff: Auch ich genieße es einerseits sehr, meine Familie über den Tag hinweg immer wieder sehen zu können. Aber andererseits ist der persönliche Austausch im Büro ein wichtiger Teil des Lebens – des beruflichen Lebens. Die größere Anzahl an Telefon- und Videokonferenzen kann das nur teilweise kompensieren.

Kamera aus oder an beim Videochat?

Eric Wagner: Beim Videochat natürlich an! Alles in allem halte ich den Zusatznutzen von Videokonferenzen allerdings für überschaubar. Es kommt nur selten eine natürliche Atmosphäre auf, da schon die Blickrichtungen häufig nicht passen und man sich ja auch selbst sieht. Aber in manchen Situationen, gerade bei erstmaligem Kennenlernen, bietet dieses Tool schon Vorteile.

Marc Ruttloff: Das sehe ich genauso. Die Kamera auszulassen, ist wie dem Gegenüber im persönlichen Gespräch nicht in die Augen zu sehen. In den meisten Fällen glaube ich, dass Telefonkonferenzen vollkommen ausreichen, besonders wenn man sich bereits vorher kennt. Bei Bewerbungsgesprächen sind Videokonferenzen aber ein großartiger Ersatz für das persönliche Gespräch.

Was ist aus Ihrer Sicht die größte juristische Herausforderung in der Corona-Krise?

Eric Wagner: Wenn ich meinen Schwerpunkt-Bereich herausgreife, ist es wahrscheinlich die Unsicherheit darüber, wie es weitergeht. Bei der Prüfung von Einzelfällen und der Entwicklung einer Gesamtstrategie geht ja es häufig um Wertungsfragen, die in einigen Monaten oder Jahren – aus der Rückschau betrachtet – ganz anders beantwortet werden könnten, als heute.

Marc Ruttloff: Ganz genau. Ich glaube, die größten rechtlichen Herausforderungen werden sich erst im Nachhinein herauskristallisieren. Viele Dinge mussten in der aktuellen Ausnahmesituation einfach schnell umgesetzt werden. Dabei kam zwangsläufig manche rechtliche Vorüberlegung zu kurz.

Können Sie uns Beispiele für Themen nennen, die Leserinnen und Leser in der neuen Zeitschrift COVuR erwarten?

Marc Ruttloff: Am Thema Infektionsschutzgesetz und den behördlichen Maßnahmen auf dieser Grundlage kommt im Moment niemand vorbei. Hierzu werden natürlich auch Beiträge bei uns erscheinen. Im Übrigen wird es sicher eine große thematische Bandbreite. Wir wollen die Brücke schlagen zwischen Rechtswissenschaft und Rechtspraxis und dem rechtswissenschaftlichen Diskurs zu den Pandemie-Themen ein Forum geben.

Eric Wagner: Wir wollen den Lesern der COVuR stets ganz aktuelle Themen präsentieren, was bedeutet, dass wir den Vorlauf für jede Ausgabe so gering wie möglich halten müssen.

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