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Förderkompass 2026

Dr. Hans-Jürgen Hillmer

Wichtige Förderprogramme im Überblick

 

Den aktualisierten Förderkompass 2026 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) am 5.8.2026 veröffentlicht. Er bietet für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen eine kompakte und übersichtliche Zusammenstellung der wichtigsten Förderprogramme, die das BAFA im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) und des Bundesumweltministeriums (BMUKN) verwaltet.


 

Praxis-Info!

 

Problemstellung

Investitionsförderung per Förderprogramm ist ein wichtiges Instrument, um insbesondere im Mittelstand Impulse auszulösen. So konnten im Jahr 2025 insgesamt Fördermittel in zweistelliger Milliardenhöhe ausgezahlt werden. Allein im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) belief sich das Fördervolumen auf rund 3 Mrd. €. Das unterstreicht das anhaltende Interesse an Maßnahmen für eine klimafreundliche Entwicklung. Das Angebot ist über diesen Förderbereich hinausgehend so vielfältig, dass einmal jährlich ein sog. Förderkompass herausgegeben wird, der einen Überblick vermitteln soll. Mittelständler können so ihr Finanzbudget erweitern bzw. den Fremdmittelbedarf optimieren – müssen aber Hürden im Zuge der Antragstellung überwinden.

 

 

Lösung

Mit dem Förderkompass sollen neben Privatpersonen insbesondere für das Finanzmanagement Verantwortliche das passende Förderangebot auffinden können. Die Bandbreite reicht von energetischen Maßnahmen bis hin zu innovativen Vorhaben und Beiträgen zur nachhaltigen Transformation. Neu im Förderkompass 2026 ist insbesondere, dass seit dem 19.5.2026 die neue E-Auto-Förderung beantragt werden kann. Sie gilt rückwirkend für förderfähige Neuzulassungen ab dem 1.1.2026 und ist sozial gestaffelt. Speziell für die Wirtschaft werden folgende Fördermöglichkeiten beschrieben (jeweils als Einstieg in kompakter Form mit Verweis auf detaillierte Informationsangebote):

  • Auslandsmesseprogramm
  • Beratungsgutscheine Afrika
  • Berufsbildung ohne Grenzen
  • Bürgerenergiegesellschaften für Windenergie an Land
  • Exportinitiative Energien
  • Innovativer Schiffbau
  • INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
  • Markterschließungsprogramm KMU
  • Messeprogramm Young Innovators
  • Passgenaue Besetzung/Willkommenslotsen
  • STARK – Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten
  • Überbetriebliche Berufsbildungsstätten
  • Förderung von Unternehmensberatungen für KMU.

 

 

Praxishinweise:

  • Empfehlenswert ist auch der Einblick in die KfW-Zusammenstellung zur Innovationsförderung im Mittelstand, abrufbar unter folgendem Link.
  • Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) sind zudem sehr hohe Steuervorteile nutzbar. Wie die Beantragung gelingt und warum sie sich lohnt, ist einem Creditreform-Beitrag zu entnehmen, der hier einsehbar ist. Allerdings ist dazu anzumerken: Im Rahmen von steuerlichen Betriebsprüfungen werden häufig Nachforschungen angestellt, ob die Voraussetzungen für den Erhalt der Forschungszulage tatsächlich erfüllt sind. Man darf sich also noch nicht in Sicherheit wiegen, wenn der Antrag von der Bescheinigungsstelle abgesegnet wurde. Steuerberater „… beobachten, dass die Finanzämter und die Prüfer seit einiger Zeit die Zulage verstärkt im Fokus haben. Dabei kommt es auch vor, dass die Zulage teilweise zurückgezahlt werden muss, wenn nicht richtig gerechnet wurde oder falls die Dokumentation nicht passt“.
  • Zu berücksichtigen ist ferner, dass im Zuge der aktuellen Steuerreformdiskussionen eine Ausweitung der steuerlichen FuE-Förderung geplant ist (vgl. BC-Newsletter vom 20.8.2026). So soll der Schwellenwert für die Höchstförderung nach dem Forschungszulagengesetz (Obergrenze für die Summe der staatlichen Beihilfen pro Unternehmen und FuE-Vorhaben) von 15 Mio. € auf 25 Mio. € angehoben werden.

 

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern, Coesfeld

 

 

BC 9/2026

BC20260924

 

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