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Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss

Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

Veröffentlichung von IDW RS FAB 18

 

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat im April 2026 IDW RS FAB 18 veröffentlicht. In der aktuellen Fassung der Stellungnahme zur Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften nach HGB wurden unter anderem Änderungen aufgrund der gesetzlichen Neuerungen durch KöMoG und MoPeG vorgenommen.


 

Praxis-Info!

Die vorherige Fassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 18 war bereits im Jahr 2014 publiziert worden. Seitdem wurden insbesondere mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) und dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) neue gesetzliche Regelungen geschaffen, die sich nicht nur auf die Rechnungslegung von Personengesellschaften selbst, sondern zum Teil auch erheblich auf die Bilanzierung der Beteiligungen an Personengesellschaften auf Ebene ihrer Gesellschafter auswirken.

Mit der nun publizierten aktuellen Stellungnahme IDW RS FAB 18 hat der FAB des IDW diesen gesetzlichen Neuerungen Rechnung getragen. Dementsprechend wurden in IDW RS FAB 18 unter anderem Regelungen zu den im Falle einer Optierung zur Körperschaftsbesteuerung geltenden Besonderheiten ergänzt. Durch das KöMoG wurde Personengesellschaften die Option zur Körperschaftbesteuerung eingeräumt. Die Ausübung dieser Option hat nicht nur Auswirkungen auf die Rechnungslegung der betroffenen Personenhandelsgesellschaft, sondern auch auf die bilanzielle Abbildung beim Gesellschafter. Diese Aspekte wurden nun in IDW RS FAB 18 aufgenommen. Hinsichtlich der Bildung latenter Steuern wird differenziert zwischen

– einer Beteiligung an einer transparent besteuerten Personenhandelsgesellschaft und

– einer Beteiligung an einer zur Körperschaftsbesteuerung optierten Personenhandelsgesellschaft.

Zudem wurden weitere ergänzende Änderungen und Klarstellungen vorgenommen, beispielsweise hinsichtlich

  • der Zugangsbewertung der Beteiligung,
  • der Vereinnahmung von Gewinnanteilen sowie
  • der Abbildung von Kapitalrückzahlungen der Gesellschaft.

Hier wurden auch die Anpassungen aufgrund des MoPeG entsprechend berücksichtigt.

Die finale Fassung von IDW RS FAB 18 ist erstmals auf Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31.3.2026 beginnen, anzuwenden. Eine vorzeitige vollumfängliche Anwendung der Stellungnahme ist zulässig, da sich die Regelungen des KöMoG und MoPeG bereits auf Abschlüsse vor der erstmaligen Pflichtanwendung der finalen Stellungnahme auswirken. Gegenüber der Entwurfsfassung IDW ERS FAB 18 aus November 2024 wurden in der nun veröffentlichten finalen Fassung von IDW RS FAB 18 nur noch wenige Änderungen vorgenommen.

 

 

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

WP/StB Dr. Julia Busch, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München

 

 

BC 5/2026

BC20260513

 

 

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