Dr. Hans-Jürgen Hillmer
BFH Urt. v. 10.10.2025 – IX R 4/24

Nießbrauchsrechte sind in der Vermögens- und Nachfolgeplanung weit verbreitet. Die steuerlichen Konsequenzen einer vorzeitigen Ablösung gegen Zahlung sind jedoch häufig risikobehaftet.
Praxis-Info!
Problemstellung
Mit Urteil vom 10.10.2025 (Az.: IX R 4/24) hat der BFH entschieden, dass die entgeltliche Aufgabe eines Nießbrauchsrechts einen steuerbaren Vorgang darstellen kann. Im Streitfall erhielt die Nießbraucherin im Zuge der Veräußerung eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks eine Abfindung für den Verzicht auf ihr Recht.
Lösung
Entgegen der Vorinstanz qualifizierten die Münchner Richter am BFH die Zahlung nicht als nicht steuerbare Vermögensumschichtung, sondern als entgeltliche Aufgabe eines selbständigen vermögenswerten Rechts. Maßgeblich sei, dass das Nießbrauchsrecht eine eigenständige wirtschaftliche Position darstellt, deren Übertragung oder Aufgabe gegen Entgelt grundsätzlich steuerbar ist.
Die Entscheidung verschärft die Anforderungen an die steuerliche Planung entsprechender Gestaltungen erheblich. Insbesondere bei kombinierten Veräußerungs- und Ablösungsmodellen ist – so der Vorsicht anmahnende Hinweis von PKF-Steuerexperten unter www.pkf.de im PKF-Magazin 03/2026 – künftig mit einer intensiveren Prüfung durch die Finanzverwaltung zu rechnen. |
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern, Coesfeld
BC 4/2026
BC20260416