Prof. Dr. Christian Zwirner und Sebastian Schöffel
EZB legt zum fünften Mal in Folge eine Zinspause ein


Die EZB (Europäische Zentralbank) hatte ihren Leitzins seit Juli 2022 aufgrund hoher Inflationsraten nach Beginn des Ukraine-Kriegs deutlich auf 4,00% (Einlagenzins) im Oktober 2023 angehoben. Im Anschluss hat die EZB den Leitzins acht Mal in Folge auf 2,00% gesenkt. Nun legt die EZB aufgrund der stabilen Inflationsrate zum fünften Mal in Folge eine Zinspause ein.
Praxis-Info!
Die wirtschaftlichen und geopolitischen Ereignisse, insbesondere der russische Angriffskrieg in der Ukraine und der Nahost-Konflikt, prägen das aktuelle Wirtschaftsgeschehen – ebenso wie bereits die letzten Jahre. Eine Folge der Krisen der letzten Jahre war ein historischer Anstieg der Inflationsraten vor allem im Jahr 2022. Von März 2023 bis März 2024 ist das Inflationsgeschehen schließlich von 7,4% auf 2,2% zurückgegangen. Die Gesamtinflation im Euroraum betrug im Jahresdurchschnitt 2024 rund 2,4%. Für das Gesamtjahr 2025 liegt die Inflationsrate voraussichtlich bei 2,1%. Die jährliche Inflationsrate im Euroraum lag im Januar 2026 bei 1,7%. Volkswirte der EZB rechnen derzeit mit einer Gesamtinflation für das Jahr 2026 in Höhe von 1,9%, für das Jahr 2027 werden es voraussichtlich 1,8% und für das Jahr 2028 etwa 2,0% sein.
Die Anfang April 2025 von der US-Regierung angekündigten Zollmaßnahmen führten zu massiven Turbulenzen an den Kapitalmärkten. Die Dimension der hierdurch an den Kapitalmärkten ausgelösten Dynamiken wird bei Betrachtung der Volatilität (Schwankungsbreite) des deutschen Leitindizes (DAX) deutlich: Dieser war im April 2025 ähnlich hoch wie zu Beginn des Ukraine-Kriegs im Februar 2022. Im Anschluss normalisierte sich die Volatilität an den Kapitalmärkten wieder.
Grundsätzlich reagieren Geschäftsbanken auf eine gestiegene allgemeine Unsicherheit mit höheren Zinsforderungen für zu vergebende Kredite. Nach Ansicht der EZB hat sich das Risiko von steigenden Finanzierungskosten für Unternehmen aufgrund des Handelskonflikts jedoch zwischenzeitlich wieder abgeschwächt.
Nachdem die Inflation weiter gesunken ist, legt die EZB nach zuvor acht Zinssenkungen in Folge nun im Februar 2026 zum fünften Mal in Folge eine Zinspause ein.
- Der Hauptrefinanzierungssatz bleibt bei 2,15%. Der Hauptrefinanzierungssatz ist der Zinssatz, zu welchem sich Banken Geld leihen können.
- Der Zinssatz für die Einlagefazilität, auch Einlagenzins genannt, bleibt ebenfalls bei 2,00%. Der Einlagenzinssatz gilt seit der zweiten Jahreshälfte 2024 als der für die Finanzmärkte richtungsweisende Zinssatz. Vorher galt das für den Hauptrefinanzierungssatz.
- Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität bleibt bei 2,40%.
Damit signalisiert die EZB, dass sie den aktuellen Kurs zwar beibehält, sich aber weiterhin Raum für eine Anpassung lässt. Trotz der bereits zuvor erfolgten Zinssenkungen und der aktuell anhaltenden Zinspause ist der Basiszinssatz nach IDW S 1 zum 1.10.2025 auf gerundet 3,25% und zum 1.2.2026 sogar auf gerundet 3,50% angestiegen. Ein risikoloser Basiszins in Höhe von 3,50% wurde zuletzt im September 2011, d.h. vor über 15 Jahren erreicht.
Im Unterschied zum Einlagenzinssatz dient der Basiszinssatz als Grundlage für die Diskontierung zukünftiger Cashflows im Rahmen von Unternehmensbewertungen. Eine Änderung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 hat relevante Auswirkungen auf Unternehmenswerte. Die Ableitung des Basiszinssatzes erfolgt kapitalmarktorientiert anhand der Renditen von Anleihen der öffentlichen Hand (Bundesanleihen). Insofern werden künftige Zinssatzanpassungen der führenden Notenbanken wie FED (Federal Reserve; US-Notenbank) und EZB mittelbar auch Auswirkungen auf den Basiszinssatz haben. Sinkt das allgemeine Zinsniveau, dürfte dies in der Regel einen sinkenden Basiszinssatz und damit tendenziell – bei ansonsten unveränderten Bedingungen – wieder steigende Unternehmenswerte zur Folge haben.
Die früheren Leitzinserhöhungen der Notenbanken hatten u.a. deutliche Auswirkungen auf die Fremdfinanzierungskosten für Unternehmen und private Haushalte, die seit Beginn der Leitzinserhöhungen deutlich angestiegen sind. Private Haushalte spüren den Anstieg der Fremdfinanzierungskosten insbesondere bei der Aufnahme von Krediten zur Immobilienfinanzierung. Unternehmen mit einer hohen Fremdkapitalquote, die Investitionen jahrelang günstig refinanzieren konnten, müssen sich bei anstehenden Umschuldungen zukünftig zu ungünstigeren Konditionen finanzieren. Gleichzeitig führte das gestiegene Zinsniveau – bei ansonsten gleichen Bewertungsparametern – zu sinkenden Unternehmenswerten und damit zu erhöhten Wertminderungsrisiken.
Die nächste Zinssitzung der EZB ist für den 19.3.2026 geplant. Das sich normalisierende Inflationsgeschehen im Euroraum führt zu Spekulationen über Zinssenkungen der EZB im weiteren Jahresverlauf 2026.
Die Entwicklung des für Unternehmensbewertungen relevanten Basiszinssatzes ist derzeit geprägt durch eine Gemengelage an sich überlagernden Effekten. Daher ist die weitere Zinsentwicklung für das Jahr 2026 noch nicht abschätzbar. Wenn das allgemeine Zinsniveau weiter sinkt, dürfte dies die Kapitalkosten der Unternehmen in der Weise beeinflussen, dass auch diese sinken werden. In der Folge steigen bei ansonsten unveränderten Bewertungsparametern die Unternehmenswerte und etwaige Wertminderungsrisiken nehmen ab. Insofern bleiben die Auswirkungen der aktuellen und künftigen Notenbankpolitik auf den Kapitalmarkt und die Unternehmenswerte abzuwarten.
WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)
StB Sebastian Schöffel, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München
BC 3/2026
BC20260306