Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker
Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 seit 28.1.2026 anwendbar


Die von der EU-Kommission beschlossenen Vereinfachungen der EU-Taxonomie-Verordnung gelten nun offiziell. Unternehmen können die neuen Regelungen bereits für das Geschäftsjahr 2025 anwenden.
Praxis-Info!
Die als Delegierte Verordnung (EU) 2926/73 am 8.1.2026 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Änderungen an der EU-Taxonomie-Verordnung sind nun – zwanzig Tage nach der Veröffentlichung – in Kraft getreten. Seit dem 28.1.2026 können Unternehmen die neuen Regelungen anwenden. Sie gelten rückwirkend für das Geschäftsjahr 2025, sofern keine spätere Erstanwendung gewählt wird.
Die Verordnung bringt insbesondere Erleichterungen bei den Berichtspflichten, unter anderem durch eine Wesentlichkeitsschwelle von 10% sowie eine deutliche Reduzierung der zu meldenden Datenpunkte. Ziel ist es, den administrativen Aufwand der Taxonomie-Berichterstattung zu senken und deren praktische Umsetzbarkeit zu verbessern.
Im Einzelnen:
Am 8.1.2026 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 zur Änderung der EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein europäischer Rechtsrahmen zur einheitlichen Klassifizierung ökologisch nachhaltiger wirtschaftlicher Tätigkeiten, um Transparenz, Vergleichbarkeit und Lenkungswirkung nachhaltiger Investitionen zu fördern.
Diese neue Verordnung wurde von der EU-Kommission am 4.7.2025 angenommen und führt zu gezielten Änderungen der bestehenden Delegierten Rechtsakte zur Taxonomie. Mit insgesamt 16 Anhängen ändert sie die Delegierte Verordnung zur Offenlegung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung ((EU) 2021/2178) sowie die Delegierten Verordnungen zu den zwei Klimazielen ((EU) 2021/2139) und zu den vier nicht klimabezogenen Umweltzielen ((EU) 2023/2486).
Ein zentrales Element der Änderungen ist die Einführung von Wesentlichkeitsschwellen. Tätigkeiten, die jeweils weniger als 10%
– des Umsatzes,
– der Investitionsausgaben oder
– der operativen Ausgaben
eines Unternehmens ausmachen, müssen künftig nicht mehr auf ihre Taxonomie-Konformität hin überprüft werden. Damit wird eine stärker risikoorientierte sowie ressourcenschonende Berichterstattung ermöglicht.
Darüber hinaus wurden die Berichtsformate und -vorlagen (Meldemögen) deutlich vereinfacht. Die Anzahl der erforderlichen Datenpunkte wurde reduziert. Diese Anpassungen sollen die Übersichtlichkeit erhöhen und insbesondere die Umsetzung für berichtspflichtige Unternehmen erleichtern, ohne die Vergleichbarkeit der Informationen grundsätzlich zu beeinträchtigen.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 ist ab dem 1.1.2026 anzuwenden. Für Geschäftsjahre, die zwischen dem 1.1.2025 und dem 31.12.2025 beginnen, können Unternehmen
– entweder die bis zum 31.12.2025 geltenden Fassungen der Delegierten Verordnungen (EU) 2021/2178, (EU) 2021/2139 und (EU) 2023/2486 anwenden
– oder bereits auf die neuen, vereinfachten Regelungen umstellen.
Damit ist eine vereinfachte Berichterstattung bereits für das Geschäftsjahr 2025 möglich.
Ergänzend hatte die EU-Kommission am 18.12.2025 einen Entwurf aktualisierter FAQs (Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen) veröffentlicht, die Auslegungsfragen zu den neuen Regelungen adressieren und Unternehmen sowie Prüfern zusätzliche Orientierung bei der Umsetzung der geänderten Taxonomie-Anforderungen bieten.
WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)
WP/StB Dr. Corinna Boecker, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG
BC 2/2026
BC20260221