Dr. Hans-Jürgen Hillmer
Aktuelle Trends in Kreditgesprächen mit Mittelständlern

Nach aktuellen KfW-Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass Banken und Sparkassen aufgrund regulatorischer Anforderungen künftig bei Kreditverhandlungen noch stärker auf Nachhaltigkeitsaspekte schauen werden. Mittelständischen Unternehmen aller Größenklassen wird geraten, sich intensiv mit ihrem Nachhaltigkeitsprofil auseinanderzusetzen und Nachhaltigkeitsdaten strukturiert zu erfassen. Auf Rekordniveau angekommene Kredithürden verleihen dieser Forderung Nachdruck.
Praxis-Info!
Problemstellung
Zwar steht mit den zum Ende des Jahres 2025 auf EU-Ebene gefundenen Einigungen fest, dass Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen abgebaut bzw. vereinfacht werden und der bürokratische Aufwand somit reduziert werden kann. Trotz der beschlossenen Erleichterungen bleiben aber bankenspezifische Berichtspflichten und ESG-Datenanforderungen im Rahmen des Risikomanagements von Banken bestehen. Eben deshalb müssen Unternehmen also weiterhin damit rechnen, dass sie im Rahmen von Kreditgesprächen mit Banken und Sparkassen um die Vorlage von Nachhaltigkeitsinformationen oder -daten gebeten werden.
Dass man als verantwortlicher Bilanzbuchhalter oder Controller im Finanzmanagement gut beraten ist, solche Appelle nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, folgt aus einer weiteren KfW-Research-Analyse, nach der in Deutschland immer mehr Mittelständler mit Finanzierungsbedarf Schwierigkeiten beim Zugang zu Krediten haben.
Lösung
Die Kreditgespräche der Mittelständler werden derzeit mehrheitlich noch ohne Betonung auf Nachhaltigkeitsaspekte geführt; nur in 1% der Fälle ist es mit Berufung auf entsprechende Defizite zu einer Kreditabsage gekommen (vgl. Ergebnisse einer Sonderauswertung des KfW-Mittelstandspanels 2025, zusammengestellt von Dr. Juliane Gerstenberger, KfW-Research Nr. 528 vom 13.1.2026). Das Zurückschrauben entsprechender Berichtspflichten (Stichwort „Omnibus-Initiativen“) könnte also nicht wenige dazu verleiten, das Thema „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ unterzugewichten oder gar ad acta zu legen.
Dem steht aber gegenüber, dass die deutschen Banken klimabedingte Risiken aus regulatorischen Gründen immer stärker bei ihrer Kreditvergabe an Unternehmen beachten müssen. Im deutschen Mittelstand bekommen das laut den KfW-Ergebnissen vor allem größere Unternehmen mit 50 und mehr Beschäftigten zu spüren. So berichteten 37% der großen Mittelständler, die 2024 in Kreditverhandlungen waren, dass Nachhaltigkeit in den Gesprächen mit Banken und Sparkassen thematisiert wurde. Das waren drei Prozentpunkte mehr als ein Jahr zuvor. Auch 24% der Unternehmen mit zehn bis 49 Beschäftigten berichteten darüber; im Jahr 2023 waren es 21%.
Zudem geben die deutschen Banken selbst mehrheitlich an, dass sich klimabedingte Risiken in den vorangegangenen 12 Monaten restriktiv auf ihre Kreditangebotspolitik gegenüber solchen Unternehmen ausgewirkt haben, die in besonderem Maße zum Klimawandel beitragen. Das bedeutet für die KfW-Analystin Gerstenberger: „Die Kreditvergaberichtlinien für ‚klimaschädliche‘ Unternehmen wurden verschärft. Die Ergebnisse deuten zudem darauf hin, dass sich dieser Trend künftig noch verstärken könnte. Im Gegensatz dazu wurden die Kreditbedingungen für ‚grüne‘ Unternehmen zuletzt eher gelockert.“
Deshalb ist es aus KfW-Sicht für mittelständische Unternehmen aller Größenklassen unerlässlich, sich intensiv mit ihrem Nachhaltigkeitsprofil auseinanderzusetzen und Nachhaltigkeitsdaten strukturiert zu erfassen. Das geht nicht von heute auf morgen, da es insbesondere für kleine Unternehmen nicht leicht ist, alle Nachhaltigkeitsanforderungen zu durchdringen und zu erfüllen. Die Mittelstandsexperten der KfW fordern insoweit mehr Klarheit und mehr Unterstützung sowie einheitliche und branchenübergreifende Standards, die die speziellen Belange kleiner Unternehmen angemessen berücksichtigen.
- Im Ergebnis sollten also auch die Unternehmen, die nun nach den neuen Vorgaben selbst keiner direkten regulatorischen Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, dennoch am Ball bleiben. Das fordert aus Reportingsicht auch der Mittelstandsexperte Daniel Scheffbuch, der im PKF-Magazin 1/2026 (siehe unter https://www.pkf.de/pkf-magazin/ausgaben/2026/ausgabe-1-26/nachhaltigkeitsberichterstattung-status-quo) einen Überblick gibt und zum Schluss kommt: „Auch wenn viele Unternehmen aus den Anwendungsbereichen der CSRD, der CSDDD und der EU-Taxonomie fallen und die inhaltlichen Vorgaben insbesondere durch die ESRS 2.0 reduziert wurden, sollten sich diese Unternehmen weiterhin mit der nichtfinanziellen Berichterstattung beschäftigen. Normalerweise kommen Rechnungslegungsstandards für KMU bisher keine große Bedeutung zu, dies dürfte bei den VSME aber anders sein. Weil zu erwarten ist, dass Stakeholder einen Mindestumfang an nichtfinanzieller Berichterstattung einfordern, könnten die VSME-Vorgaben einen pragmatischen Ansatz bieten.“ Wer zum Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (VSME – Voluntary Small and Medium Sized Enterprises) mehr Informationen sucht, findet diese unter https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de/berichtspflichten/voluntary-sustainability-standard-for-smes-vsme/ oder im BC-Newsletter vom 31.7.2025.
- Im Finanzmanagement ist eine Missachtung entsprechender Informationserwartungen der Kapitalgeber umso gefährlicher, als etwa zeitgleich mit den oben zitierten KfW-Ergebnissen vom 13.1.2026 am 19.1.2026 bekanntgegeben wurde, dass sich die Kredithürden im Mittelstand branchenübergreifend auf Rekordniveau bewegen (kfW-ifo-Kredithürde Q4/2025): Im Mittelstand waren besonders der Einzelhandel (45,2%) und der Dienstleistungssektor (41,4%) betroffen. Bei Großunternehmen wurden Rekordwerte im Einzelhandel (49,7%) und Großhandel (41,7%) festgestellt.
- Und am 21.1.2026 wurde gemeldet, dass innovative Mittelständler mit größeren Schwierigkeiten beim Zugang zu Investitionskrediten zu kämpfen haben. Zentrales Ergebnis ist demnach, dass diese Unternehmen eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit haben, bei Kreditverhandlungen für Investitionskredite zu scheitern: Innovative Mittelständler sind mit +7 Prozentpunkten, digitalisierungsaktive Unternehmen mit gut 3 Prozentpunkten stärker betroffen als andere Unternehmen. Um diese Nachteile auszugleichen, müssten sie eine deutlich bessere Bonität vorweisen, was jedoch häufig nicht der Fall ist. Die Ursachen werden zum einen in den schwer kalkulierbaren Risiken von Innovations- und Digitalisierungsprojekten gesehen, die das gesamte Unternehmensrisiko erhöhen. Zum anderen investieren innovative und digitalisierungsaktive Unternehmen vermehrt in immaterielles Vermögen und weniger in klassische Sachanlagen. Da immaterielle Vermögenswerte (wie z.B. Patente und Markenrechte) bislang nicht als bankübliche Kreditsicherheiten etabliert sind, stehen diesen Unternehmen weniger Sicherheiten zur Verfügung, was die Kreditaufnahme zusätzlich erschwert. Der KfW-Experte Zimmermann weist ergänzend darauf hin, dass Studien aus den USA bestätigen, dass die Verschiebung von materiellen zu immateriellen Investitionen die Kreditfähigkeit von Unternehmen einschränkt.
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Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern, Coesfeld
BC 2/2026
BC20260218