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Gesetzentwurf des Mindeststeueranpassungsgesetzes vom Bundestag beschlossen

Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

Überschaubare Änderungen durch den Finanzausschuss vorgenommen

 

Am 11.11.2025 befasste sich der Finanzausschuss mit dem Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststeuer (Mindeststeueranpassungsgesetz – MinStAnpG) und nahm einige Anpassungen an den vorgeschlagenen Regelungen vor. Diese leicht modifizierte Fassung wurde am 13.11.2025 im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.


 

Praxis-Info!

Anfang September 2025 hatte die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen beschlossen.

Nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen Ende Dezember 2023 wurden seitens der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) weitere Verwaltungsleitlinien im Zusammenhang mit der globalen Mindestbesteuerung von großen international tätigen Unternehmen und Unternehmensgruppen beschlossen, die in der derzeit geltenden nationalen Gesetzesfassung noch nicht berücksichtigt sind. Deutschland hat sich verpflichtet, derartige Verwaltungsleitlinien jeweils innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten ab Veröffentlichung der entsprechenden Regelungen umzusetzen, was durch das Mindeststeueranpassungsgesetz erfolgen soll.

Die wesentlichen Änderungen an dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz umfassen z.B.

  • die Berücksichtigung von latenten Steuern im Rahmen der Vollberechnung, die aufgrund eines Wahlrechts oder aufgrund der Verrechnung im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag nicht ausgewiesen sind, sowie
  • die Reduzierung von Anti-Gewinnverlagerungsvorschriften zum Bürokratieabbau.

Zum vorliegenden Gesetzentwurf wurden am 11.11.2025 Änderungen durch den Finanzausschuss des Bundestags vorgenommen und die geänderte Fassung gebilligt. Die auf Vorschlag des Finanzausschusses des Bundestags vorgenommenen Änderungen stellen im Wesentlichen redaktionelle Anpassungen am Gesetzentwurf dar. Die Änderungen umfassen insbesondere die folgenden Aspekte:

  • vollständige Umsetzung der OECD-Vorgaben für sogenannte Safe Harbours (z.B. Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten von EU-Bürgern in den USA),
  • klare Definition der Aufgaben des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt),
  • Klarstellung der erstmaligen Anwendung des neu durchzuführenden Verfahrens des automatischen Informationsaustauschs zu Mindeststeuer-Berichten ab dem 1.1.2026 durch eine neue Anwendungsregelung,
  • Vermeidung einer Doppelbesteuerung von Bezügen aus Zwischengesellschaften,
  • elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf,
  • Klarstellung, dass die Wegzugssteuer auch dann nicht entfällt, wenn Steuerpflichtige nach substanziellen Gewinnausschüttungen oder substanzieller Einlagenrückgewähr nach Deutschland zurückkehren.

Der Bundestag hat am 13.11.2025 den Gesetzentwurf in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung in zweiter/dritter Lesung angenommen. Die Zustimmung des Bundesrats zu der vom Bundestag beschlossenen Fassung steht noch aus.

 

 

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

WP/StB Dr. Julia Busch, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München

 

 

BC 12/2025

BC20251227

 

 

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