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Prüfung der IFRS-Abschlüsse 2025: ESMA-Prüfungsschwerpunkte

Prof. Dr. Christian Zwirner und Anna Günther

 

Am 14.10.2025 gab die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (ECEP) für die anstehende Prüfungssaison bekannt. Diese sind insbesondere für kapitalmarktorientierte Unternehmen und deren Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung der IFRS-Abschlüsse 2025 relevant.


 


 

Praxis-Info!

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat zusammen mit den europäischen nationalen Aufsichtsbehörden – in Deutschland ist z.B. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig – ihre Prüfungsschwerpunkte für 2025 identifiziert und nun in einem Public Statement (Öffentliche Bekanntmachung) bekannt gegeben.

Für die IFRS-Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2025 sind die diesjährigen gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte die Folgenden:

 

 

a) Geopolitische Risiken und Unsicherheiten

Aufgrund ihrer weitreichenden und vielfältigen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage und die Offenlegungspflichten – etwa durch mögliche Wertminderungen nichtfinanzieller Vermögenswerte, Änderungen der Umsatzrealisierung oder der Realisierbarkeit aktiver latenter Steuern – dürften die geopolitischen Risiken und Unsicherheiten für den Jahresabschluss 2025 von großer Bedeutung sein. Dies könnte sich nach Erwartungen der ESMA in Form von

– Neueinschätzungen bei Rückstellungen,

– Liquiditätsrisiken,

– wesentlichen Bewertungsannahmen,

– Covenants-Einhaltung,

– Annahmen zur Unternehmensfortführung oder

– Sensitivitätsanalysen

ausdrücken. Des Weiteren erwartet die ESMA klare, unternehmensspezifische und detaillierte Angaben.

 

 

b) Segmentberichterstattung

Bei der Segmentberichterstattung legt die ESMA vor allem einen Schwerpunkt auf die Aggregation (Zusammenfassung, Verdichtung) von Geschäftssegmenten. Dabei ist die Konsistenz (der Zusammenhang) zwischen der internen Steuerung durch das Management und der externen Segmentberichterstattung sicherzustellen. Außerdem sind die Kriterien für eine zulässige Segmentaggregation (insbesondere vergleichbare wirtschaftliche Merkmale) und die jeweiligen Angabepflichten zu beachten.

Darüber hinaus verdeutlicht die ESMA die Relevanz von segmentbezogenen Angaben (insbesondere zu wesentlichen Ertrags- und Aufwandsposten) sowie von konzernweiten Angaben (insbesondere zu geografischen Gebieten und wichtigen Kunden).

 

Angesichts der aktuell herrschenden regulatorischen Unsicherheiten in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung hat die ESMA folgende bereits im Vorjahr definierten Prüfungsschwerpunkte vorgetragen:

 

 

a) Wesentlichkeitsbeurteilungen in der Berichterstattung nach ESRS

Die ESMA betont erneut die Bedeutung der Durchführung einer gründlichen doppelten Wesentlichkeitsanalyse, weil diese den Ausgangspunkt für die Bestimmung der berichtspflichtigen Informationen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung bildet. Hier sollte besonders auf die zugehörigen Angabepflichten geachtet werden.

 

 

b) Umfang und Struktur des Nachhaltigkeitsberichts

Von besonderer Bedeutung im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind der Umfang und die Struktur des Nachhaltigkeitsberichts. Dabei wird die Notwendigkeit der Konsistenz mit anderen Bereichen der Unternehmensberichterstattung von der ESMA betont.

Bezüglich der ESEF-Berichterstattung (European Single Electronic Format) sollen sich die Prüfungen laut der ESMA auf häufige Fehler bei der Auszeichnung der Kapitalflussrechnung konzentrieren.

Zudem verweist die ESMA auf weitere wichtige Themengebiete. Hervorgehoben werden dabei insbesondere

  • aktuelle IFRS-Entwicklungen,
  • die konsistente Nutzung von alternativen Leistungskennzahlen (APMs, Alternative Performance Measures) und
  • die Konnektivität (Verbindung) zwischen finanzieller und nichtfinanzieller Berichterstattung.

Zusammen mit den Prüfungsschwerpunkten hat die ESMA auch erste Ergebnisse einer Analyse von Nachhaltigkeitsberichten aus dem Jahr 2024 veröffentlicht. Diese legt einen Schwerpunkt auf Angaben in Bezug auf die doppelte Wesentlichkeitsanalyse.

 

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

StB Anna Günther, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG

 

 

BC 11/2025

BC20251123 

 

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