Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker
Wirtschaft begrüßt die Atempause, Umweltschutzverbände warnen vor Rückschritt


Die Europäische Kommission erwägt einen weiteren Aufschub der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Hintergrund sind insbesondere erhebliche IT-Probleme bei der Datenverarbeitung. In Deutschland finden sich Zustimmung und Kritik. Während die Wirtschaft die Verzögerung als notwendig bezeichnet, befürchten Umweltschützer folgenschwere Signale.
Praxis-Info!
Die EU-Kommission schlägt vor, den Geltungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) erneut um zwölf Monate zu verschieben.
Eigentlich sollte die Verordnung, die darauf abzielt, dass Produkte, die Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Holz oder Rindfleisch enthalten, in der EU nur in Verkehr kommen dürfen, wenn sie entwaldungsfrei hergestellt wurden, ab dem 30.12.2025 Anwendung finden.
Im Zentrum der Begründung für eine zeitliche Verschiebung steht ein befürchteter Systemausfall. Die EU-Kommission sieht das geplante IT-System, das als Rückgrat für Datenzugriffe, Geodatenverarbeitung und Nachweissysteme dienen soll, überfordert; es bestünde die Gefahr „inakzeptabler Verlangsamungen“ oder wiederholter Störungen.
Die EU-Kommission fordert, dass EU-Rat und EU-Parlament diesem Aufschub zustimmen müssen.
Ein erster bestehender Verschiebungsbeschluss für die EUDR wurde bereits Ende 2024 gefasst. Die erstmalige Anwendung wurde seinerzeit für große und mittlere Unternehmen auf den 30.12.2025 verschoben, für Kleinst- und Kleinunternehmen auf den 30.6.2026. Die aktuelle Initiative würde nun diese Fristen weiter hinauszögern.
Die deutsche Wirtschaft reagiert mit Erleichterung; die geplante Verschiebung wird als „richtig und überfällig“ bezeichnet. Die gewonnene Zeit soll den betroffenen Unternehmen helfen, besser vorbereitet zu sein. Kritiker sehen hingegen in der Verzögerung einen potenziellen Rückschritt im Umwelt- und Klimaschutz. Umweltverbände warnen vor einer Abschwächung des Rechtssignals, mehrere Kritiker werten die Verschiebung als Anzeichen für eine schwindende Entschlossenheit, ökologische Zielsetzungen mit verbindlichen Regulierungen durchzusetzen.
Sollten EU-Rat und EU-Parlament dem Vorschlag zustimmen, könnte die Verordnung möglicherweise bis Ende 2026 erneut verschoben werden, in Abhängigkeit von weiteren politischen Verhandlungen. Entscheidend für die Akzeptanz in der Praxis wird sein, ob die zusätzliche Zeit auch für eine substanzielle Überarbeitung der Verordnung mit praktikablen Regeln und technischer Stabilität genutzt wird oder ob die Verschiebung lediglich die Unsicherheit verlängert.
WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)
WP/StB Dr. Corinna Boecker, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG
BC 11/2025
BC20251112