Wissen Sie's? (BC 2/2025, S. 82)
- Kennzahl, welche wie folgt berechnet wird: Verspätete Zahlungen * 100 / Forderungssumme?
- Eine örtliche Landesbehörde der Finanzverwaltung?
- Eine betriebswirtschaftliche Kennzahl für die in einem Unternehmen nicht sofort freisetzbaren Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens?
- Deutsches Gesetz, welches die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften regelt (Abk.)?
- Eine Person, die den gesetzlichen Tatbestand einer Steuerart verwirklicht und die materielle Steuerpflicht zu erfüllen hat?
- Eine Kostenkategorie, der geringere Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung gegenüberstehen?
- Kennzahl, welche wie folgt berechnet wird: Anzahl Mahnungen * 100 / Rechnungen?
- Ein selbstständig nutzbarer, beweglicher und abnutzbarer Gegenstand des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 250,01 € bis zu 800,00 € (Abk.)?
- Durch die Multiplikation der Ist-Beschäftigung mit dem Plankostensatz ergeben sich die …?
- Bezeichnung für die Verminderung des Geldvermögens im Rechnungswesen?
- Begriff für einen nach bestimmten Regeln organisierten Markt für standardisierte Handelsobjekte?
- Begriff für eine Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld?
- Eine Kostenkategorie, der kein Aufwand zugrunde liegt?
- Eine Form der Steuerabwehr durch die erlaubte Verlagerung der Steuerlasten von einem Wirtschaftssubjekt auf ein anderes?
- Eine Steuergruppe, die an die Einkommensverwendung anknüpft?
Lösung:
- Verzugsquote
- Finanzamt
- Kapitalbindung
- AktG
- Steuerschuldner
- Anderskosten
- Mahnquote
- GWG
- Sollkosten
- Ausgabe
- Börse
- Steuervorauszahlung
- Zusatzkosten
- Steuerüberwälzung
- Aufwandsteuer
GEWERBESTEUERMESSBETRAG
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BC20250282