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Recht riskant: Der Einsatz von ChatGPT im Unternehmen

Alexander Krüger und Daniel Lauschke

 

 

ChatGPT ist derzeit in aller Munde. Auch für Unternehmen eröffnet der Einsatz generativer künstlicher Intelligenz neue Möglichkeiten, etwa Effizienzsteigerungen und Innovationen in Bereichen wie Marketing, Kundenservice, Kommunikation, Schulungen oder dem Wissensmanagement.

In rechtlicher Hinsicht birgt der Einsatz solcher KI-Systeme allerdings auch Risiken und Herausforderungen. Will ein Unternehmen KI-Sprachmodelle wie OpenAIs ChatGPT, Googles Gemini oder Anthropics Claude einsetzen, müssen sich die Verantwortlichen vorab bewusst machen, welche Folgen der Einsatz in rechtlicher Hinsicht hat.


 

Praxis-Info!

 

Tipp 1: Datenschutz – Vorsicht bei personenbezogenen Daten!

Seien Sie vorsichtig bei der Eingabe von personenbezogenen Daten. Werden bei der Nutzung von ChatGPT personenbezogene Daten verwendet, unterliegt dies den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine Datenverarbeitung in diesem Sinne kann sowohl die Eingabe bei ChatGPT („Input“ – der sogenannte „Prompt“) als auch die Verwendung des von ChatGPT generierten Inhalts („Output“) darstellen. Daher kann beispielsweise schon die Erstellung, Zusammenfassung oder Übersetzung einer E-Mail datenschutzrechtliche Belange berühren. Dies gilt umso mehr für Informationen, die Sie bei ChatGPT eingeben, welche auf den Servern von OpenAI in den USA gespeichert und dort verarbeitet werden. Prüfen Sie deshalb genau, welche Informationen Sie bei ChatGPT eingeben, und ergreifen Sie vorher ggf. entsprechende Maßnahmen (z.B. Einholung der Einwilligung Betroffener, Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen etc.). Am besten verzichten Sie vollständig auf die Verwendung personenbezogener Daten, wenn Sie ChatGPT nutzen.

 

Tipp 2: Schützen Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse!

Achten Sie darauf, keine vertraulichen Informationen und insbesondere keine Geschäftsgeheimnisse in ChatGPT einzugeben. OpenAI verwendet die eingegebenen Daten als Training der eigenen KI-Modelle. Dies kann dazu führen, dass Dritte Zugang zu Ihren Geschäftsgeheimnissen erhalten und deren Schutzfähigkeit verloren geht. Ein „Opt-Out“, d.h. ein Widerspruch zur Nutzung der eingegebenen Daten, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Verzichten Sie deshalb besser auf die Eingabe sensibler Daten.

 

Tipp 3: Vermeiden Sie Urheberrechtsverletzungen!

ChatGPT wurde und wird mit einer Vielzahl urheberrechtlich geschützter Werke trainiert. Es kann deshalb passieren, dass der von ChatGPT generierte Output Inhalte enthält, die urheberrechtlich geschützt sind. Der Nutzer kann dies im Einzelfall kaum überprüfen und geht damit das Risiko ein, gegen Urheberrechte Dritter zu verstoßen.

Hinzu kommt, dass der von ChatGPT generierte Output, auch wenn er kein Werk eines Dritten reproduziert, in der Regel selbst nicht schutzfähig ist. Dies kann zu ungewollten Folgen führen, etwa wenn der Output weiterverwendet werden soll, z.B. auf der eigenen Homepage.

Diese urheberrechtlichen Risiken sind derzeit in der Praxis schwer zu handhaben, da es nahezu ausgeschlossen ist zu erkennen, ob und welche Urheberrechte verletzt werden. In der Praxis lässt sich dies derzeit letztlich nur durch einen gezielten und sparsamen Einsatz der KI handhaben.

Übrigens: Was Sie gegen den Abruf von Daten auf der eigenen Homepage durch ChatGPT unternehmen können, können Sie gerne hier bei uns nachlesen. https://www.kleeberg.de/2023/11/28/ki-recht-erklaerung-des-vorbehalts-gegen-den-automatisierten-zugriff-auf-webinhalte/

 

Tipp 4: Klären Sie Ihre Mitarbeiter auf und legen Sie Nutzungsrichtlinien fest!

Für Datenschutz-, Urheberrechts-, Compliance- oder andere Verstöße durch Mitarbeiter eines Unternehmens ist in der Regel der Arbeitgeber verantwortlich. Vermeiden Sie deshalb, dass Mitarbeiter eigenmächtig und ohne Wissen oder Kontrolle des Unternehmens KI-Tools wie ChatGPT nutzen und dadurch eine sogenannte „Schatten-KI“ aufbauen. Klären Sie Ihre Mitarbeiter über die Risiken der Nutzung auf und sorgen Sie für klare Nutzungsrichtlinien in Ihrem Unternehmen. Machen Sie sich und Ihren Mitarbeitern stets klar, dass diese Technologie noch in den Kinderschuhen steckt und daher fehleranfällig ist – auch wenn die Fehler aufgrund der gewählten und überzeugenden Ausdrucksweise von ChatGPT manchmal nur schwer zu erkennen sind.

 

Tipp 5: Schaffen Sie Transparenz!

Wenn Sie KI-Tools wie ChatGPT in Ihrem Unternehmen einsetzen, sollten Sie dies Ihren Kunden, Partnern und anderen Stakeholdern transparent kommunizieren. Informieren Sie über den Einsatz sowie über die Maßnahmen, die Sie zum Schutz ihrer Daten und Rechte ergreifen. Vermeiden Sie irreführende oder falsche Angaben über die Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit der KI, dies kann haftungsrechtliche Folgen haben.

 

Fazit und Ausblick

Auch die EU hat erkannt, welchen Einfluss KI-Sprachmodelle auf die Wirtschaft und die Gesellschaft haben. Nach langer Verhandlung hat sich die EU auf die sogenannte KI-Verordnung („AI Act“) verständigt, die voraussichtlich schon im Mai 2024 in Kraft treten wird. Die komplexen Regelungen haben direkte Auswirkungen auf alle, die KI-Technologien nutzen. So wird es beispielsweise verpflichtend werden, Mitarbeiter im Umgang mit KI zu schulen. Auch müssen KI-generierte Inhalte künftig als solche transparent kenntlich gemacht werden. Zusätzlich arbeitet die EU bereits an weiteren Gesetzesvorhaben, etwa einer KI-Haftungsrichtlinie.

Unabhängig von den (künftigen) gesetzlichen Regelungen sollten Unternehmen aber bereits heute klare Regeln für den Einsatz von ChatGPT und anderen Sprachmodellen im Unternehmen schaffen. Damit lassen sich die mit der Nutzung einhergehenden rechtlichen Risiken deutlich minimieren und die Sprachmodelle tatsächlich als nützliches Werkzeug einsetzen, um die Effizienz und Innovationskraft im Unternehmen zu steigern.

* Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

RA/StB Alexander Krüger, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München

RA Daniel Lauschke, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München

 

 

BC 4/2024

BC20240422

 

 

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