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Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSRD-Umsetzungsgesetz

BC-Redaktion

Referentenentwurf vom 22.3.2024

 

EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, bis zum 6.7.2024 eine Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie deren Prüfung einzuführen für Unternehmen, die nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen gelten. Dementsprechend ist auch der deutsche Gesetzgeber derzeit aktiv.



Praxis-Info!

Die Einführung der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung soll etappenweise vorgenommen werden bis spätestens 2028. Künftig werden rund 13.200 Unternehmen von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erfasst sein.

 

Eine tabellarische Aufstellung (Stand: 2.4.2024) finden Sie hier.

 

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