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Nichtfinanzielle (Konzern-)Lageberichterstattung: Vorschlag zur Änderung der 4. und 7. EU-Richtlinie

BC-Redaktion

BR-Drs. 289/13 vom 17.4.2013

 

Die EU-Kommission schlägt vor, nichtfinanzielle Belange im Lagebericht stärker zu berücksichtigen. Verbessert werden soll damit die Transparenz der Sozial- und Umweltberichterstattung der Unternehmen aller Branchen.

 

 

1. Betroffene Unternehmen

Zu einer Offenlegung nichtfinanzieller Informationen soll lediglich eine begrenzte Zahl großer Gesellschaften verpflichtet werden. Die vorgesehenen Größenmerkmale:

  1. Durchschnittliche Mitarbeiterzahl > 500 und
  2. Bilanzsumme > 20 Mio. € oder
  3. Nettoumsatz > 40 Mio. €.

 

 

2. Erforderliche Angaben

  • Umweltbelange (Umweltschutzaufwendungen, u.a. zum Energieverbrauch, sowie mögliche Umweltschutzhaftung sind bereits bislang Gegenstand der Lageberichterstattung),
  • Sozialbelange,
  • Arbeitnehmerbelange (wie Fluktuation, Fortbildungsmaßnahmen: Hierüber ist bereits nach den gegenwärtigen Regelungen zu berichten),
  • Achtung der Menschenrechte,
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung,
  • Diversitätspolitik für die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht, geografische Vielfalt, Bildungs- und Berufshintergrund.

Die Gesellschaft hat eine Beschreibung der in Bezug auf diese Belange von der Gesellschaft verfolgten Politik vorzunehmen. Dabei sind Ergebnisse und Risiken im Zusammenhang mit diesen Belangen und deren Handhabung durch das Unternehmen zu erläutern. Auch Hinweise hierzu auf im Jahresabschluss ausgewiesene Beträge sind zu geben.

Mittels der geforderten „Erklärung zur Unternehmensführung“ im Lagebericht (Unternehmenspolitik, Umsetzung, erzielte Ergebnisse) sollen große Gesellschaften angespornt werden, für eine größere Vielfalt (Diversität) in den Leitungs- und Kontrollorganen zu sorgen. Denn – so die EU-Kommission: „Bei gleichem Bildungs- und Berufshintergrund, gleicher geografischer Herkunft und gleichem Alter oder Geschlecht kann es dazu kommen, dass sich bei Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane von Unternehmen engstirniges ‚Gruppendenken’ einstellt. Dies kann dazu beitragen, dass Managemententscheidungen nicht mehr wirklich in Frage gestellt werden, da durch den Mangel an unterschiedlichen Meinungen, Werten und Kompetenzen in den Führungsetagen dieser Unternehmen auch weniger Diskussionen, weniger Ideen und weniger Widerspruch aufkommen.“

 

 

Praxis-Info!

Bislang zeigen deutsche Lageberichte die wirtschaftlichen Chancen und Risiken eines Unternehmens auf, nicht jedoch gesellschaftspolitische Zielsetzungen. Bei der Analyse des Geschäftsverlaufs sind die für die Geschäftstätigkeit bedeutenden finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen und zu erläutern sowie die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und darzustellen.

Freiwillig werden bislang auch finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (ökonomische, ökologische und soziale Belange) angegeben (siehe auch DRS 20.101 ff. sowie Pöller, Checkliste zur Erstellung des (Konzern-)Lageberichts nach DRS 20, BC 2013, 51 ff., Heft 2). Hierzu zählen auch Erläuterungen zur gesellschaftlichen Reputation des Konzerns (wie soziales, kulturelles Engagement). Nichtfinanzielle Informationen werden Schätzungen zufolge heutzutage nur von rund 2.500 – der insgesamt rund 42.000 – Großunternehmen in der EU alljährlich förmlich offengelegt.

Der Nutzen der nichtfinanziellen Offenlegung wird eher als langfristig und schwer zu beziffern gesehen.

 

 

Kritiken der Kammern und Verbände:

Die Bundessteuerberaterkammer hält den Vorschlag der EU-Kommission für nicht zielführend (Stellungnahme vom 11.6.2013). Befürchtet wird eine unnötige Aufblähung der Lageberichterstattung. Bereits heute seien die Konzernlageberichte außerordentlich umfangreich. So soll etwa ein Lagebericht des Konzernabschlusses 2012 eines bestimmten DAX-Unternehmens rund 100 Seiten umfassen. Darüber hinaus könnten große mittelständische Unternehmen, die nicht börsennotiert sind, mit unnötiger Bürokratie und damit zusätzlichen Kosten belastet werden. Im Einzelnen könnten Schwierigkeiten beispielsweise die Angaben zur Nationalität bei Mehrfachstaatlern sowie über die berufliche Vorbildung von Mitarbeitern bereiten, die in multinational tätigen Unternehmen beschäftigt sind.

Auch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) sieht die Gefahr einer Überfrachtung des Lageberichts mit für das Verständnis der wirtschaftlichen Lage unwesentlichen Informationen (Stellungnahme vom 10.6.2013). Zusammen betrachtet werden sollte die Überarbeitung der 4. und 7. EU-Richtlinie mit drei aktuellen Entwicklungen: den Unterschieden zwischen Finanzberichterstattung (vor allem im Lagebericht), Integrated Reporting (gemäß IIRC-Framework) und der Nachhaltigkeitsberichterstattung (vor allem gemäß dem Berichtsrahmen G4 der Global Reporting Initiative). Nicht sinnvoll sei die Schaffung einer separaten „nichtfinanziellen Erklärung“ neben den Teilberichten „Grundlagen des Konzerns“, „Wirtschaftsbericht“, „Risikobericht“, „Prognosebericht“ etc. So sollten beispielsweise Risiken in Zusammenhang mit Umweltbelangen, Arbeitnehmerbelangen etc. im Risikobericht aufgegriffen werden.

Compliance-Prüfungen im Rahmen der Abschlussprüfung zur Einhaltung von Gesetzen wie z.B. der Anti-Korruptionsgesetze und Geldwäschevorschriften seien zudem mit Kosten verbunden, die den Nutzen für die Adressaten des Lageberichts bei Weitem übersteigen dürften.

Bedenken äußert das IDW auch zur „Erklärung zur Unternehmensführung“, die sich erfahrungsgemäß häufig auf Allgemeinplätze beschränken wird. Ferner sind im Zeitablauf weitgehend gleichbleibende Beschreibungen von Systemen und Strukturen zu erwarten. Aus diesem Grund sollte – so das IDW – die Darstellung nicht im Lagebericht erfolgen, sondern im Internet.

 

[Anm. d. Red.]

 

 

BC 7/2013

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