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Nachhaltigkeit und Gemeinnützigkeit verbinden

Dr. Hans-Jürgen Hillmer

Appell zur Kooperation anlässlich des Stiftungsforums Rhein-Ruhr vom 24.10.2023 in Duisburg

 

Nachhaltigkeitsthemen betreffen alle Bereiche der Gesellschaft. Für Stiftungen können Nachhaltigkeitsaktivitäten und zukünftig geltende Berichtspflichten für Unternehmen erweiterte Kooperationsmöglichkeiten bieten, so eine zentrale Aussage auf dem Stiftungsforum Rhein-Ruhr. Auch über nachhaltigkeitsorientierte Anlagen wurde informiert.


 

Praxis-Info!

 

Problemstellung

Mit einem Fokus auf Nachhaltigkeitsaktivitäten bot das Stiftungsforum Rhein-Ruhr am 24.10.2023 den ca. 110 Gästen unter dem Motto „Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun“ (Molière) die Gelegenheit zu einem ganzheitlichen Blick auf Themen, die Stiftende und Stiftungen aktuell bewegen, so insbesondere die Nachhaltigkeitsberichterstattung oder Neuerungen im Stiftungsrecht. Als Keynote-Speaker präsentierte der Geschäftsführer der Haniel Stiftung, Dr. Rupert Antes, einen Ansatz zur Talentförderung im Sinne eines verantwortlichen Unternehmertums. In weiteren Vorträgen zur Relevanz der Nachhaltigkeitsberichterstattung und den Implikationen für gemeinnützige Einrichtungen informierten Ariane Büchtmann und Ralph van Kerkom (beide PKF Fasselt) die rund 110 Teilnehmer. Mit Impulsvorträgen von Rainer Cech (PKF Fasselt) und Dr. Franz Schulte wurden zwei Podiumsdiskussionen mit dem Ziel eingeleitet, den Fragen nachzugehen, wie Stiftungen von den neuen Regeln für Unternehmen profitieren können und wie Nachhaltigkeitskooperationen aus Sicht der Stiftungsbehörden sowie Finanzverwaltung zu bewerten sind.

 

 

 

Beim Stiftungsforum Rhein-Ruhr im MKM Museum Küppersmühle für Moderne Kunst referierten (v. l. n. r.): Rainer Cech (PKF Fasselt), Stefan Bieroth (Finanzamt Duisburg), Arnd Schienstock und Ralph van Kerkom (beide PKF Fasselt), Petra Gessner (DIE STIFTUNG), Birgit Nupens (Bezirksregierung Detmold), Stefan Dworschak (DIE STIFTUNG), Ariane Büchtmann und Dr. Franz Schulte (beide PKF Fasselt) sowie Dr. Rupert Antes (Haniel Stiftung)

 

 

Lösung

WP/StB Ralph van Kerkom trug etwas provozierend zum Thema „Nachhaltigkeit … das können wir schon lange“ vor, wobei mit „wir“ Stiftungen gemeint waren, die seiner Beobachtung nach eher als manche Unternehmen insoweit Vorreiter sind. Gemäß Verbandsstatistiken bedienen satzungsmäßige Zwecke großenteils schon Nachhaltigkeitsaspekte (Beispiele: Förderung von Natur- und Tierschutz, Kunst und Kultur). Unternehmen müssen nicht nur berichten, sondern die Berichtsgrundlagen verändern, so beispielsweise die Minderung negativer Auswirkungen in Bezug auf Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, die Förderung von Gleichbehandlung und Chancengleichheit. Bei diesem Wandel der Unternehmen könnten Stiftungen möglicherweise unterstützen. Kooperationen sind gut vorstellbar unter Einbeziehung der Kapitalgeber (Banken). Es geht also um die Motivation zur Kooperation aus Stiftungssicht. „Für Stiftungen können Nachhaltigkeitsaktivitäten und zukünftig geltende Berichtspflichten der Unternehmen auch erweiterte Kooperationsmöglichkeiten bieten“, so Ralph van Kerkom. Gemeinsam mit dem Ansprechpartner für Gemeinnützigkeitsfragen des Finanzamts Duisburg, Stefan Bieroth, sowie mit Birgit Nupens (Stiftungsberatung und Stiftungsaufsicht der Bezirksregierung Detmold) hatten die Teilnehmer die Gelegenheit zum Austausch über Nachhaltigkeitskooperationen und geltende Regelungen im Steuer- und Stiftungsrecht.

Im Vortrag der Haniel Stiftung wurde die Idee eines enkelfähigen Unternehmertums (Haniel-Stipendienprogramm seit 1991 und McCloy-Programm seit 1983) erläutert, ferner Initiativen zur Bildung als Chance. Im ersten Zweig sollen Führungskräfte von morgen geprägt werden, die sich für sog. enkelfähige Themen (mit langfristiger Ausrichtung) stark machen, im zweiten geht es um die transatlantische Verständigung sowie den Aufbau eines Alumni-Netzwerks über ein Studium an der Harvard Kennedy School in den USA.

Zur Relevanz der Nachhaltigkeitsberichterstattung wies WP/StB Rainer Cech auf die Frage hin, welche Aufgaben sich daraus auf die Zusammenarbeit von gewerblicher Wirtschaft und Non-Profit-Organisationen ergeben. Fraglich ist, inwieweit es eine verpflichtende oder freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung über die eigene Stiftungstätigkeit geben kann.

In der Diskussion wurde berichtet, dass Kooperationen seitens der Stiftungsbehörden und der Finanzverwaltung recht großzügig gehandhabt werden. Sportvereine könnten im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements Kooperationspartner sein. Aus dem Zuhörerkreis wurde gewarnt, dass solche Kooperationen von Unternehmen in die Greenwashing-Richtung kanalisiert werden könnten.

Hierbei zu beachtende Restriktionen waren das Thema von RA Dr. Franz Schulte, so die Einhaltung des Stiftungszwecks, die Beachtung der ESG-Ziele bei der Vermögensanlage. Wenn außerhalb der eigenen Satzungszwecke mit geringen Renditeerwartungen investiert wird, seien Probleme zu erwarten. Ansonsten bestehen auch steuerlich keine Sonderregeln. Entschieden werde aber letztlich, so die Vertreterin der Stiftungsaufsicht, im Einzelfall. Vermögensberatung mache man aber nicht, sodass Vorabanfragen nicht sinnvoll seien. Bei Haniel hat man in ESG-konforme Fonds investiert. Hier wird mit der Performance (Leistungserbringung) nicht nachhaltigkeitsorientierter Anlagen verglichen. Negativ-Ergebnisse sind gegenüber der Stiftungsaufsicht anzuzeigen und zu begründen. In der Stiftung dokumentierte Anlagerichtlinien und deren Befolgung schützen vor Haftungsgefahren. Jede Stiftung sollte aber das Gelten der Business Judgement Rule („Regel des unternehmerischen Ermessens“; § 93 AktG) ausdrücklich in der Satzung verankern. Anlagerichtlinien seien in seiner Praxis die Regel, so Cech. Sie seien auch Messlatte im Rahmen von Umschichtungen.

 

 

Praxishinweise:

  • Außerdem berichtete Dr. Franz Schulte aus der Praxis über die Umsetzung der neuen Stiftungsrechtsreform. Jedenfalls sei das neue Stiftungsrecht besser als das alte. Es habe deutlich mehr Rechtseinheitlichkeit gebracht, allerdings haben sich die Landesgesetzgeber dem nur bedingt verpflichtet gefühlt. Von 16 Bundesländern haben 9 ein neues Recht in Kraft gesetzt, 5 haben Referentenentwürfe vorgelegt, zwei noch nichts. In Rheinland-Pfalz und dem Saarland bestehen also noch große Unsicherheiten. Das betrifft insbesondere die Pflichten der Stiftungsorgane, so hinsichtlich der Rechnungslegung.
  • Hinsichtlich des neuen BGB gibt es vier aktuelle Diskussionsbereiche. So ist fraglich, ob eine Haftungsverschärfung vorliegt (gegenüber § 276 BGB). Maßgeblich ist die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers“ in § 84 Abs. 2 S. 2 BGB. Ferner ist strittig, wie viel Arten von Stiftungsvermögen es ergibt (2, 3 oder 4). Drittens geht es um Stiftungsvorgaben zu Satzungsänderungen. Ferner ist noch offen, inwieweit Satzungsanpassungen nachholbar sind.
  • Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft PKF Fasselt hat das Stiftungsforum Rhein-Ruhr in Kooperation mit dem Magazin DIE STIFTUNG, einer Publikation aus dem F.A.Z.-Fachverlag durchgeführt. PKF Fasselt gehört zu den führenden Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen in Deutschland. Die mittelständisch geprägte, unabhängige und partnergeführte Gesellschaft beschäftigt an 17 Standorten insgesamt rund 640 Personen.

 

 

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern, Coesfeld

 

 

 

BC 11/2023

BC20231119

 

 

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