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EZB erhöht ihre Leitzinssätze um weitere 0,25%-Punkte

Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

Zehnte Zinserhöhung in Folge

 

Am 14.9.2023 hat die EZB (Europäische Zentralbank) eine weitere Erhöhung des Leitzinses um 0,25%-Punkte bekannt gegeben. Es ist die zehnte Anhebung in Folge. Mit einem Prozentsatz von 4,5% hat der Leitzins der EZB nun den höchsten Wert seit Beginn der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 erreicht.


 

Praxis-Info!

Trotz des leichten Inflationsrückgangs ist die wirtschaftliche Lage in Deutschland weiterhin von einer historisch hohen Inflation von 6,1% (Stand: August 2023) geprägt. Um einen weiteren Rückgang der Inflationsrate auf das von der EZB angestrebte Ziel von 2% p.a. zu erreichen und die momentane Entwicklung einzudämmen, erfolgte nun die weitere Anhebung des Leitzinses der EZB um 25 Basispunkte auf insgesamt 4,5%. Diese Änderungen treten am 20.9.2023 in Kraft.

Die Leitzinserhöhung der EZB wird, wie die bereits zuvor erfolgten Leitzinserhöhungen, Auswirkungen auf die Fremdfinanzierungskosten für Unternehmen und Privathaushalte haben. Höhere Zinsen verteuern auch die Kredite der Endverbraucher; so macht sich diese Entwicklung beispielsweise im Rahmen von Kreditvergaben für Immobilienfinanzierungen bemerkbar. Dies kann helfen, die Nachfrage zu bremsen und den hohen Teuerungsraten entgegenzuwirken. Trotz der Abschwächung der Inflation im Juli 2023 bleiben die Verbraucherpreise nach Angaben des Statistikamts „Eurostat“ im August 2023 mit rund 5,3% auf dem Niveau des Vorjahresmonats. Die Schätzung im August ist damit unverändert gegenüber der Inflation im Juli.

Im Euroraum liegt die Inflationsrate damit weiterhin auf einem hohen Niveau und weit über dem mittelfristigen Inflationsziel von 2,0%, bei dem die Notenbanken die Preisstabilität gewahrt sehen. Trotz der weiteren Erhöhung um 25 Basispunkte liegt der Leitzins der EZB weiterhin deutlich unter der aktuellen Zinsspanne der amerikanischen Notenbank „Federal Reserve“ (FED). Weitere Zinserhöhungen im Laufe des Jahres sind daher nicht auszuschließen.

Die bisherigen Leitzinserhöhungen waren auch im Zusammenhang mit bewertungsrelevanten Fragestellungen bereits deutlich spürbar. Noch im Januar 2022 lag der bewertungsrelevante Basiszins nach IDW S 1 bei 0,10%. Zum 1.6.2023 ist der bewertungsrelevante risikolose Basiszinssatz nach IDW S 1 auf 2,50% angestiegen, wo er auch zum 1.9.2023 liegt. Bisherige Leitzinserhöhungen haben sich damit auf den risikolosen Basiszinssatz ausgewirkt. Daher ist davon auszugehen, dass auch die jetzige Leitzinserhöhung zu einem weiteren Anstieg des risikolosen Basiszinssatzes nach IDW S 1 führen könnte.

Es bleibt festzuhalten: Die weiteren (Zins-)Entwicklungen für das Jahr 2023 können zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass die jetzige Leitzinserhöhung – wie bisher beobachtbar – zu einem weiteren Anstieg des Zinsniveaus führen wird. In der Folge könnten auch die für Unternehmensbewertungen relevanten Fremdkapital- und Eigenkapitalkosten im Jahr 2023 noch weiter steigen. In der Praxis sind gerade vor dem Hintergrund des sich nun im Jahr 2023 fortsetzenden Zinsanstiegs die Auswirkungen auf Bilanzierungs- und Bewertungsfragen sowie auf die angemessene Verzinsung bei zinsrelevanten Sachverhalten im Blick zu behalten.

 

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

Gregor Zimny, CVA, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München

 

 

BC 10/2023 

BC20231015

 

 

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