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Zukunftsfinanzierungsgesetz

Prof. Dr. Christian Zwirner

 

In einem bedeutsamen Schritt zur Stärkung des deutschen Finanzstandorts und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums hat das Bundeskabinett das Zukunftsfinanzierungsgesetz verabschiedet. Das umfangreiche Maßnahmenpaket zielt darauf ab, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Start-ups und Wachstumsunternehmen zu verbessern.


 

Praxis-Info!

Am 16.8.2023 wurde der gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen und vom Bundesministerium der Justiz vorgelegte Regierungsentwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz verabschiedet. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz beinhaltet Maßnahmen zur Stärkung des deutschen Finanzstandorts und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Das Gesetz soll den Kapitalmarktzugang und die Finanzierungsmöglichkeiten am Kapitalmarkt für Start-ups und Wachstumsunternehmen durch folgende Maßnahmen erleichtern beziehungsweise verbessern:

  • Verzicht auf Mitantragsteller bei Börsengängen;
  • Senkung der Mindestmarktkapitalisierung für Börsengänge von € 1,25 Mio. auf € 1 Mio.;
  • Einführung der Ausgabe von Mehrstimmrechtsaktien mit einem Stimmrecht bis zu 10:1;
  • Schaffung der Börsenmantelaktiengesellschaft (BMAG) für einen einfacheren Kapitalmarktzugang.

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz versucht außerdem, bessere Rahmenbedingungen für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU zu schaffen, um im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte bestehen zu können. Hierbei soll der Steuerfreibetrag der Mitarbeiterkapitalbeteiligung von bislang € 1.440,00 pro Jahr auf € 5.000,00 erhöht und damit auf ein im europäischen Vergleich wettbewerbsfähiges Niveau gehoben werden. Die Möglichkeit der Entgeltumwandlung bleibt erhalten; diesbezüglich wird die Obergrenze von € 1.440,00 auf € 2.000,00 erhöht.

Darüber hinaus sieht das Zukunftsfinanzierungsgesetz Vereinfachungen und eine Modernisierung des Finanzmarktrechts vor. Diese beinhalten unter anderem folgende Maßnahmen:

  • einfachere Kapitalerhöhungen einer AG und Erhöhung der Quote beim vereinfachten Bezugsrecht von 10% auf 20%;
  • Schaffung einer Bereichsausnahme von der gerichtlichen Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge, die zwischen Finanzdienstleistern abgeschlossen werden; hierdurch soll die Anschlussfähigkeit an internationale Standards und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts Deutschland gestärkt werden;
  • Möglichkeit der Anlage elektronischer Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister oder Kryptowertpapierregister;
  • Verbesserungen bei der Haftung für Crowdfunding; für Investmentfonds werden hierbei Investitionen in Anlagen für erneuerbare Energien aufsichtsrechtlich erleichtert;
  • Modernisierung der Finanzmarktaufsicht, beispielsweise durch den Abbau von Digitalisierungshemmnissen.

Des Weiteren werden durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz steuerpolitische Anpassungen für gleiche Wettbewerbsbedingungen umgesetzt. Dies betrifft die Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Wagniskapitalfonds, um die Wettbewerbsbedingungen in Europa anzugleichen, sowie die Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen von Konsortialführern bei offenen Konsortialdarlehen.

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

 

 

 

BC 10/2023

BC20231008

 

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