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E-DRS 34 zu assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss veröffentlicht

Dr. Julia Busch

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat im Februar 2018 den Standardentwurf E-DRS 34 zur Behandlung von assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss nach HGB veröffentlicht.


 

 

Praxis-Info!

Mit E-DRS 34 hat das DRSC eine Nachfolgeregelung zum aktuell anzuwendenden DRS 8 zu assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss erarbeitet und zur Diskussion gestellt. Die Kommentierungsfrist ist am 11.5.2018 abgelaufen.

E-DRS 34 konkretisiert die Vorschriften zur Behandlung assoziierter Unternehmen nach § 311 HGB und § 312 HGB, welche die Abbildung dieser Unternehmen entsprechend der Equity-Methode im Konzernabschluss regeln, und soll Anwendungshilfen im Zusammenhang mit den hierzu bestehenden wesentlichen Zweifelsfragen bieten. So soll eine einheitliche Anwendung der Vorschriften sichergestellt und die Informationsfunktion des Konzernabschlusses gestärkt werden. Neben assoziierten Unternehmen im engeren Sinne fallen in den Anwendungsbereich des E-DRS 34 auch nach der Equity-Methode bewertete Gemeinschaftsunternehmen sowie nicht vollkonsolidierte Tochterunternehmen, für die eine Equity-Bewertung vorgenommen wird.

Im Rahmen der Regelungen von E-DRS 34 werden die Kriterien für das Bestehen eines assoziierten Unternehmens sowie dazu insbesondere das Vorliegen eines maßgeblichen Einflusses erläutert, was jeweils eine einzelfallbezogene Würdigung erfordert. Weiterhin werden die Anforderungen konkretisiert, die an den letzten verfügbaren Jahresabschluss des assoziierten Unternehmens zu stellen sind, der der Equity-Bewertung zugrunde gelegt wird. Dessen Stichtag muss nicht mit dem Konzernabschlussstichtag übereinstimmen.

Neben der Zugangsbewertung der Anteile an assoziierten Unternehmen erfährt die Fortschreibung des Anteilswerts sowie insbesondere der darin enthaltenen Komponenten eine umfangreiche Konkretisierung. Auch zur Werthaltigkeitsbeurteilung des Wertansatzes der Anteile sowie zum Umfang mit negativen Wertansätzen finden sich Anwendungshinweise. Darüber hinaus werden auch die Berichtspflichten im Anhang, die sich für assoziierte Unternehmen ergeben, geregelt.

 

WP/StB Dr. Julia Busch, Prokuristin der Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

 

 

BC 6/2018

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