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Basiszins nach IDW S 1 zum 1.1.2020 steigt auf 0,20% – Bewertungsniveau per 31.12.2019 leicht über Vorjahr

Prof. Dr. Christian Zwirner

 

Das neue Jahr 2020 startet hinsichtlich des Basiszinssatzes nach IDW S 1 mit einer leichten Erholung auf einem Niveau von gerundet 0,20% zum 1.1.2020. Ende 2019 wurde noch der historische Tiefstand zum 1.11.2019 mit einem gerundeten Basiszinssatz von 0,00% erreicht. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Verhältnisse in 2020 entwickeln und ob der leichte Aufwärtstrend zum Jahresbeginn auch im gesamten Jahr 2020 nachhaltig sein wird.


 

 

Praxis-Info!

 

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00% ist der Zinssatz weiterhin auf ¼-Prozentpunkte zu runden.

Nachdem der Basiszinssatz im November und Dezember 2018 jeweils noch auf 1,25% zu runden war, sank dieser im Jahr 2019 kontinuierlich ab. Bereits zum 1.1.2019 sank der Basiszinssatz von 1,25% auf 1,00%. Dass es sich dabei nicht um einen kurzfristigen Einbruch nach unten handelte, zeigte die weitere Entwicklung im Jahr 2019. Zum 1.11.2019 sank der gerundete Basiszinssatz sogar auf sein historisches Tief von gerundet 0,00%. Ungerundet war der Basiszinssatz zum 1.11.2019 sogar negativ.

Trotz des leichten Anstiegs zum Jahresanfang 2020 ist das derzeitige Kapitalmarktumfeld mit hohen Unsicherheiten behaftet, sodass nicht absehbar ist, ob und wann die Zinsen nachhaltig wieder steigen. Für aktuelle Bewertungsfälle bedeutet das niedrige Zinsniveau bei ansonsten unveränderten Annahmen weiterhin ceteris paribus (lat. „unter sonst gleichen Bedingungen“) steigende (Unternehmens-)Werte.

Auch der FAUB des IDW hat in seiner Sitzung vom 22.10.2019 auf die stark fallende Tendenz des Basiszinssatzes in 2019 reagiert. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der weiterhin expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00% bis 8,00% (Mittelwert: 7,00%) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB nunmehr einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00% und 6,50% (Mittelwert: 5,75%) für angemessen.

Zum 31.12.2019 betragen die Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern sowie bei einem Beta-Faktor von 1,0 somit 7,20%. Dies entspricht einem Faktor von 14.

Für Beteiligungsbewertungen zum 31.12.2019 sind die aktuellen Kapitalkostenempfehlungen des FAUB zur Ermittlung des Basiszinssatzes sowie zur Marktrisikoprämie zu beachten. Der Rückgang des Basiszinssatzes im Jahr 2019 wurde durch die angepassten Empfehlungen des FAUB zur Marktrisikoprämie nahezu vollkommen kompensiert.

Zum 31.12.2018 erreichte der Basiszinssatz 1,00%; die damalige Empfehlung des FAUB für die Marktrisikoprämie (vor persönlichen Steuern) lag bei einem Mittelwert von 6,25%, was bei einem Beta-Faktor von 1,0 einem Kapitalisierungszinssatz von 7,25% entsprach. Gegenüber dem 31.12.2018 hat sich der Bewertungsfaktor damit leicht verbessert. Dies bedeutet ceteris paribus (lat. „unter sonst gleichen Bedingungen“) leicht höhere Unternehmenswerte per 31.12.2019 als per 31.12.2018.

 

 

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)


BC 2/2020 

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