CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
JuS_Logobasis_Linsenreflex
Menü

Analyse der nichtfinanziellen Berichterstattung mit Umweltfokus

Dr. Hans-Jürgen Hillmer

Auswirkungen auf KMU

 

Mit der Studie „Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz im DAX 30“ (erstellt von Kirchhoff Consult und BDO) wurde die gesetzliche nichtfinanzielle Berichterstattung der DAX 30-Unternehmen mit dem Fokusthema „Umwelt“ eingehend analysiert.


 

 

In der am 16.1.2020 vorgelegten Studie offenbart sich mit den Erfahrungen aus dem zweiten Jahr der Berichterstattungspflicht nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) ein zunehmender Einfluss zivilgesellschaftlicher Debatten auf die nichtfinanzielle Rechenschaftslegung deutscher Unternehmen. Auch gesetzlich nicht unmittelbar erfasste KMU sollten sich der Thematik nicht verschließen, da Auftragsausschlüsse oder Bonitätsherabstufungen drohen.

 

 

Praxis-Info!

 

Problemstellung

Für die Studie „Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz im DAX 30. Die praktische Ausgestaltung der nichtfinanziellen Berichtspflicht – Fokusthema Umwelt“ wurden alle Unternehmen untersucht, die am 31.10.2019 im Aktienindex DAX 30 der Deutschen Börse AG geführt wurden und zur Veröffentlichung einer NFE/eines NFB (Erläuterung der Akronyme siehe unten) nach dem deutschen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) verpflichtet waren. Es zeigte sich, dass die Unternehmen des DAX 30 weiterhin die weitgehenden Gestaltungsspielräume wahrnehmen, die ihnen durch den Gesetzgeber hinsichtlich der Verortung ihrer nichtfinanziellen Erklärung („NFE“) bzw. ihres nichtfinanziellen Berichts („NFB“) geboten werden. Das am häufigsten verwendete Rahmenwerk sind die Standards der Global Reporting Initiative (GRI).

In den Studienergebnissen zeigt sich ein fortgeschrittener Stand der nichtfinanziellen Berichterstattung über Treibhausgas-Emissionen, während in anderen Themenbereichen zum Teil nur eine geringe Anzahl von Unternehmen konkrete Zielsetzungen oder Kennzahlen definiert. Nicht wenige DAX 30-Unternehmen versäumen es laut der Studie weiterhin, das sich ihnen bietende Potenzial einer transparenten und glaubwürdigen Berichterstattung sowie einer nachhaltigen Ausrichtung der Geschäftsmodelle zu nutzen. Einzelne Unternehmen des DAX 30 positionieren sich als Vorreiter des Übergangs hin zu CO2-neutralem Wirtschaften und streben anspruchsvolle Klimaschutzziele an, während andere insoweit noch zurückhaltend auftreten.

 

 

Lösung

Insgesamt 90% der untersuchten Unternehmen beschreiben von kurz bis ausführlich, wie sie die wesentlichen nichtfinanziellen Sachverhalte ermittelt haben. Die Anzahl der ermittelten wesentlichen Sachverhalte liegt zwischen vier und 24, wobei nur eine geringe Vergleichbarkeit aufgrund des unterschiedlichen Detaillierungsgrads besteht. Im Mittel berichten die DAX 30-Unternehmen in den NFEs/NFBs über zehn Sachverhalte. Weitere einzelne Ergebnisse der Studie vermittelt im Überblick die Tabelle.

 

 

Tabelle: Einzelne Ergebnisse im Überblick

  • 83% der analysierten DAX 30-Unternehmen nutzen GRI als Rahmenwerk für die NFE/den NFB.
  • Der Umfang der von den DAX 30-Unternehmen veröffentlichten NFEs/NFBs beträgt 7 bis 162 PDF-Seiten.
  • Für 79% der betrachteten Unternehmen sind alle fünf nichtfinanziellen Belange nach CSR-RUG wesentlich.
  • Für 93% der untersuchten Unternehmen ist der Umweltbelang im Speziellen wesentlich.
  • 97% der analysierten DAX 30-Unternehmen haben ihre NFE/ihren NFB extern prüfen lassen.
  • 93% der betrachteten Unternehmen berichten über Treibhausgasemissionen – und setzen sich dabei zu 78% quantitative Ziele.

 

 

Die fünf nichtfinanziellen Belange, die der Gesetzgeber im Rahmen des CSR-RUG aufführt, sind für den Großteil der analysierten Unternehmen wesentlich. Nur sechs Unternehmen berichten nicht über alle Belange, wobei am häufigsten die Sozialbelange ausgelassen werden. Arbeitnehmerbelange sowie Bekämpfung von Korruption hingegen sind für alle betrachteten Unternehmen des DAX 30 als wesentlich eingestuft worden.

Den Aspekt Umwelt beschreiben 27 der 29 untersuchten Unternehmen als wesentlich im Sinne des CSR-RUG. Eine große Mehrheit berichtet in den NFEs/NFBs über Treibhausgas-Emissionen, den Verbrauch bzw. Einsatz von (nicht) erneuerbaren Energien sowie den Materialeinsatz. Die Themen „Wasser“, „Abwasser“ und „Luftverschmutzung“ werden von rund der Hälfte der Unternehmen dargestellt. Der Schutz der biologischen Vielfalt wird hingegen nur selten thematisiert. Vereinzelt werden noch Sachverhalte wie Boden-, Tierschutz oder Lärmemissionen in die NFEs/NFBs aufgenommen.

Die DAX 30-Unternehmen berichten in ihren NFEs/NFBs in Bezug auf die verschiedenen Umweltthemen mehrheitlich noch nicht über konkrete quantitative Zielsetzungen. Der Sachverhalt Treibhausgasemissionen sticht hier im positiven Sinne hervor. Insgesamt 78% der Unternehmen im DAX 30, die über dieses Thema berichten, legen auch quantitative Ziele offen. Alle anderen Sachverhalte werden durch die Unternehmen nur zu höchstens 50% mit solchen konkreten Zielen untermauert. Allgemeine qualitative Bestrebungen sind hingegen grundsätzlich zu allen Umweltthemen zu finden.

 

 

 

Praxishinweise:

  • Die Unternehmen sehen sich im Rahmen des Klimawandels mit zunehmenden Herausforderungen konfrontiert. Das betrifft neben der Neuorientierung von Geschäftsmodellen und Strategien zunehmend auch die klimabezogene Information der Stakeholder (wie insbesondere Kreditgeber), die in die nichtfinanzielle und die finanzielle Berichterstattung einzubetten ist und nicht mehr losgelöst von Unternehmensstrategie, Geschäftsmodell oder Risiken und Chancen erfolgen kann. Von Vorteil dürfte hierbei ein ganzheitlicher Ansatz sein, welcher die Wirkungszusammenhänge zwischen ökologischen und finanziellen Größen – insbesondere für Investoren, aber auch für die übrigen Stakeholder – glaubhaft auf Basis einer nachhaltig ausgelegten Unternehmenssteuerung nach außen kommunizieren kann (auch Integrated-Thinking-Ansatz genannt).
  • Die auf europäischer Gesetzgebungsebene in 2019 besonders im Fokus stehende Klimaberichterstattung (vgl. dazu zuletzt ausführlich Behncke/Wulf, ZCG 2019, 230 ff. und 272 ff.) strebt über die Wirkungen des unternehmerischen Handelns hinaus an, die gesamte Wertschöpfungskette (wie z.B. die Gewinnung von Rohstoffen, Transportwege, Produktion oder Entsorgungssysteme) in die Betrachtung einzubeziehen. Bereits im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des CSR-RUG war ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass durch die neuen, eigentlich auf Großunternehmen fokussierten Berichtspflichten auch kleine und mittelgroße Unternehmen indirekt betroffen sein könnten. Dies könnte sich z.B. darin äußern, dass zukünftig private oder öffentliche Auftraggeber zunehmend häufiger bestimmte Informationen darüber einfordern werden, ob und inwieweit die mittelständischen Zuliefererunternehmen die verpflichtend (oder gar freiwillig) anzuwendenden klimarelevanten Vorgaben einhalten (vgl. auch zuletzt Dilßner/Müller, BC 2019, 281 ff., Heft 6).
  • Doch auch über die Wertschöpfungskette hinaus kann es für die bisher nicht betroffenen Unternehmen erforderlich werden, klimarelevante Informationen in größerem Umfang als bisher üblich vorzuhalten. Die Ursache hierfür ist mit Scheid/Müller in der bankenorientierten Fremdfinanzierung vieler kleiner und mittelgroßer Unternehmen zu sehen (vgl. PiR 2019, Heft 11): „Da die Kenngrößen für den Kapitalmarkt im Hinblick auf die Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen auch Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen der Banken haben und diese unter gewissen Voraussetzungen zur Aufstellung einer nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung verpflichtet sind, ist zu erwarten, dass die betroffenen Kreditinstitute in Zukunft stärker auf das Thema ökologische Nachhaltigkeit – und dabei vor allem auf den CO2-Aspekt – eingehen werden (müssen) und infolgedessen auch von bislang nicht direkt betroffenen Unternehmen klimarelevante Informationen einfordern werden.“
  • Bilanzierungs- bzw. Reportingexperten sollten insoweit aufmerksam verfolgen, inwieweit sich Unternehmen hierbei verschließen und damit möglicherweise den Anschluss verlieren, was über kurz oder lang die Herabsetzung von Bonitätseinstufungen zur Folge haben dürfte. Oder ob Unternehmen sich vielleicht sogar als Vorreiter verstehen und über eine vertrauensbildende Berichterstattung Pluspunkte sammeln.
  • Zu Vorbildern im Bereich der nichtfinanziellen Berichterstattung siehe den Bericht über die Preisverleihung des „Building Public Trust Award“  hier. Mit diesem Preis prämiert PwC seit 2016 Unternehmen, die durch eine besonders transparente und glaubwürdige Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsaspekten überzeugen. Prämiert wurden in 2019 sechs Unternehmen, und zwar die Deutsche Bahn, EnBW, BASF und SAP sowie der österreichische Maschinenbauer Palfinger und die Schweizer SGS. Hingewiesen wurde anlässlich der Preisverleihung aber auch darauf, dass es ausgerechnet um die oben im Fokus stehende Klimaberichterstattung der Unternehmen noch nicht zufriedenstellend bestellt sei.
  • Die Studie „Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz im DAX 30“ steht unter www.kirchhoff.de/ zum Download bereit.

 

 

 

Dipl.-Kfm. Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern, Coesfeld

 

BC 2/2020

becklink425602

Anzeigen

BC Newsletter

beck-online Bilanzrecht PLUS

wiwicareer-vahlen

Teilen

Menü