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IBOR-Reform: Phase 2 des Projekts abgeschlossen

Dr. Julia Busch

 

Ende August 2020 hat das IASB Änderungen an IFRS 9 und IAS 39 sowie einigen anderen betroffenen Standards veröffentlicht und damit die Phase 2 des Projekts zur sog. IBOR-Reform (IBOR Reform and its Effects on Financial Reporting) beendet. Die Änderungen sollen die Bilanzierung während der IBOR-Reform erleichtern und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2021 beginnen, verpflichtend anzuwenden.


 

 

Praxis-Info!

Aufgrund der negativen Erfahrungen mit Referenzzinssätzen in der Finanzmarktkrise wurden im Rahmen der sog. IBOR-Reform die bestehenden Referenzzinssätze durch Einführung risikoloser Referenzzinssätze abgelöst. Aus dem Übergang auf die neuen Zinssätze resultierten Unsicherheiten bei der Anwendung der betroffenen IFRS-Regelungen, die das IASB in zwei Arten von Auswirkungen differenzierte:

  • Auswirkungen vor dem eigentlichen Ersatz des Referenzzinssatzes, die Gegenstand der Phase 1 des entsprechenden Projekts waren, sowie
  • Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Austausch, die in der Phase 2 adressiert wurden.

Im April 2020 hatte das IASB den Exposure Draft (Standardentwurf) ED/2020/1 zur zweiten Phase des Projekts im Zusammenhang mit der IBOR-Reform veröffentlicht. Ende August 2020 wurden die beschlossenen Änderungen an IFRS 9 und IAS 39 sowie einigen anderen IFRS – wie IFRS 16, IFRS 4 und IFRS 7 – publiziert, die sich mit den unmittelbaren Folgen von Vertragsanpassungen sowie mit Folgefragen mit Blick auf das Hedge Accounting nach IAS 39 bzw. IFRS 9 befassen.

Dabei erfolgt u.a. eine Klarstellung, dass eine Änderung der Ermittlung vertraglicher Zahlungsströme infolge der IBOR-Reform eine Modifikation darstellen kann, auch wenn sich keine vertraglichen Bedingungen ändern. Weiterhin werden Erleichterungen geschaffen, gemäß denen für Barwertänderungen aufgrund des Übergangs auf die neuen Referenzzinssätze IFRS 9.B5.4.5 anwendbar ist. Da eine Änderung des Referenzzinssatzes nur eine begrenzte Änderung der dokumentierten Sicherungsbeziehung darstellt und deshalb nicht deren Auflösung bedingt, besteht unter Umständen die Möglichkeit der Fortführung bilanzieller Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) nach Übergang auf die neuen Referenzzinssätze. Da nach Ansicht des IASB IFRS 9 diesbezüglich hinreichend klar ist, erfolgten keine Änderungen hinsichtlich der Ausbuchung, der Bestimmung des Geschäftsmodells, des sog. SPPI-Tests und der Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten.

Als verpflichtender Erstanwendungszeitpunkt der Neuregelungen ist seitens des IASB der 1.1.2021 festgelegt worden; auf europäischer Ebene ist das Ergebnis der Prüfung im Rahmen des Endorsement-Verfahrens (Zustimmungsverfahren) noch abzuwarten.

 

WP/StB Dr. Julia Busch, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

 

 

BC 11/2020

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