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Post-Implementation Review des IASB zu IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12

Dr. Julia Busch

 

Im Dezember 2020 hat das IASB im Rahmen des Post-Implementation Reviews dieser Regelungen die weitere Untersuchung der praktischen Auswirkungen der neuen Standards zur Konzernrechnungslegung – IFRS 10 (Konzernabschlüsse), IFRS 11 (Gemeinsame Vereinbarungen) und IFRS 12 (Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) – veranlasst.


 

 

Praxis-Info!

Im Rahmen eines Post-Implementation Reviews (PIR) sollen die IFRS-Standards zur Konzernrechnungslegung – namentlich IFRS 10 (Konzernabschlüsse), IFRS 11 (Gemeinsame Vereinbarungen) und IFRS 12 (Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) – und ihre Auswirkungen kritisch analysiert werden. Hierzu hat das IASB am 9.12.2020 eine Bitte um Informationsübermittlung (Request for Information (RFI)) veröffentlicht. Die erbetenen Rückmeldungen sollen sowohl Feedback bezüglich der Anwendung der Standards als auch bezüglich der Informationen, die den Nutzern von Jahresabschlüssen im Rahmen dieser Standards zur Verfügung gestellt werden, liefern.

Ziel des Post-Implementation Reviews ist es, die Auswirkungen der neuen Standards, welche für am oder nach dem 1.1.2013 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sind, mithilfe des RFI zu bewerten. Auf Grundlage der erzielten Datenbasis wird dann die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen durch das IASB evaluiert (beurteilt).

Das IASB hat um Stellungnahmen bis zum 10.5.2021 gebeten. Der RFI beinhaltet acht Fragenkomplexe, die sich konkret auf die Standards beziehen, wobei jeweils auch die aus der Praxis an das IASB herangetragenen Erfahrungen sowie geführten Diskussionen skizziert werden. Über diese konkreten Fragestellungen hinaus bittet das IASB diejenigen, die eine Stellungnahme zu einer, mehreren oder allen Fragen abgeben, auch um Hintergrundinformationen zu ihrem eigenen Bezug zu den Standards und ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Hintergrund. So soll analysiert werden können, ob vergleichbare Adressaten von Rechnungslegungsstandards und/oder Rechnungslegungsinformationen vergleichbare Einschätzungen haben. Über diese Hintergrundinformationen und die Beantwortung der konkret formulierten Fragen hinaus werden in der 10. Frage noch nicht adressierte Problemstellungen erfragt, die nach Ansicht des Nutzers ebenfalls im Post-Implementation Review Berücksichtigung finden sollten.

 

WP/StB Dr. Julia Busch,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

 

BC 2/2021 

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