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Tax-Compliance-Management-Systeme gewinnen an Bedeutung

Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

 

Die Bundesregierung will die Bedeutung von Tax-Compliance-Management-Systemen stärken. So soll es bei wirksamen Tax-Compliance-Management-Systemen zu Erleichterungen bei steuerlichen Betriebsprüfungen kommen.


 

 

Praxis-Info!

Unternehmen können bei steuerlichen Betriebsprüfungen Erleichterungen eingeräumt werden, wenn Unternehmen über ein wirksames Tax-Compliance-Management-System (Tax-CMS) verfügen. Einen solchen Vorschlag hat die Bundesregierung am 14.9.2022 gemacht.

Dazu muss das Finanzamt das Tax-CMS im Rahmen der Betriebsprüfung überprüfen und für zuverlässig erklären. Wenn dies der Fall ist, kann das Finanzamt den Unternehmen Erleichterungen gewähren. Das Vorgehen soll testweise ab dem 1.1.2023 erprobt werden. Die Testphase soll zunächst bis zum 30.6.2027 laufen.

Unter Compliance ist die Einhaltung von Regeln (gesetzliche Bestimmungen und interne Richtlinien) zu verstehen. Ein Compliance-Management-System beinhaltet zum einen Ziele, die von den Verantwortlichen festgelegt werden. Zum anderen basiert es auf eingeführten Grundsätzen und Maßnahmen, die auf die Sicherstellung eines regelkonformen Verhaltens der Verantwortlichen, deren Mitarbeiter und von Dritten abzielen, d.h. auf die Einhaltung der Regeln und damit auf die Verhinderung von (wesentlichen) Verstößen.

Im Hinblick auf die Befolgung von steuerlichen Pflichten und Regeln spricht man im Allgemeinen von Tax Compliance. Das zugehörige Sicherungs- oder Kontrollsystem wird als Tax-CMS oder auch als Steuer-IKS bezeichnet (vgl. ausführlich Hundt, BC 2018, 41 ff., Heft 1). Der Verantwortliche fällt durch ein Tax-CMS die grundsätzliche Wertentscheidung, die Steuergesetze und Verordnungen ohne Ausnahme zu befolgen.

Bei der Nichteinhaltung von Steuergesetzen und -verordnungen droht dem Steuerpflichtigen eine Reihe von Risiken. Diese lassen sich kategorisieren in strafrechtliche Risiken, Haftungsrisiken, finanzielle Risiken und Reputationsrisiken. Durch ein Tax-CMS sollen vorstehende Risiken, vor allem steuerstrafrechtlicher Natur, von den Verantwortlichen (insbesondere Steuerpflichtigen) ferngehalten werden.

Die Tax-CMS erfahren bei der Umsetzung des Gesetzesvorschlags eine erhebliche Aufwertung, was ihre Einführung in Unternehmen weiter beschleunigen dürfte.

 

WP/StB Kai Peter Künkele, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

WP Sanja Mitrovic, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München

 

BC 11/2022

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