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Zinsfreie Stundung der Steuernachzahlung während der Corona-Pandemie: Erlass von Nachzahlungszinsen?

Christian Thurow

FG Münster, Urteil vom 26.10.2022, 13 K 1920/21 (Revision zugelassen)

 

Das BMF-Schreiben vom 19.3.2020 (IV A 3 – S 0336/19/10007 :002; BStBl. I 2020, 262) über „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)“ sah unter anderem eine zinsfreie Stundung von Steuerforderungen unter bestimmten Voraussetzungen vor. Können für diese zinsfrei gestundeten Zahlungen trotzdem Nachzahlungszinsen festgesetzt werden? Mit dieser Frage hat sich das Finanzgericht (FG) Münster befasst.


 

 

Praxis-Info!

 

Problemstellung

Am 13.5.2020 erließ das Finanzamt gegenüber dem Kläger den Körperschaftsteuerbescheid für 2018. Da der Zinslauf für die Steuer gemäß § 233a AO am 1.3.2020 begonnen hatte, wurden neben der Steuer auch Nachzahlungszinsen für den April 2020 festgesetzt.

Mit Schreiben vom 20.5.2020 beantragte der Kläger die Stundung der Steuerzahlung nach den Regeln des BMF-Schreibens zu „Steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)“. Gleichzeitig beantragte der Kläger den Erlass der Nachzahlungszinsen.

Während die Steuerstundung gewährt wurde, lehnte das Finanzamt den Erlass der Nachzahlungszinsen ab.

 

 

Lösung

Aus Sicht des FG Münster führt eine Gewährung der zinsfreien Steuerstundung auch zu einem Erlass der Nachzahlungszinsen.

Sinn und Zweck der Verzinsung ist es, einen etwaigen Liquiditätsvorteil abzuschöpfen bzw. den Liquiditätsnachteil des Finanzamts auszugleichen. Durch die Gewährung der zinsfreien Steuerstundung ist nicht erkennbar, inwieweit beim Kläger durch die verzögerte Körperschaftsteuerfestsetzung ein zusätzlicher Liquiditätsvorteil angefallen sein könnte. Im Umkehrschluss hat auch das Finanzamt keinen Liquiditätsnachteil erlitten. Die Tatsache, dass der Kläger durch frühzeitige Abgabe der Steuererklärung eine frühere Festsetzung hätte bewirken können, ist dabei unerheblich.

 

Christian Thurow, Dipl.-Betriebsw. (BA), Senior Business Audit Manager, London (E-Mail: c.thurow@thurow.co.uk)

 

 

BC 1/2023

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