Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 29.06.2011 ist am 05.07.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 34, S. 1306, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
Artikel 1 Nummer 3 und Artikel 2 dieses Gesetzes treten am 05.07.2012 in Kraft. Im Übrigen ist das Gesetz am 06.07.2011 in Kraft getreten.
Ein
persönlicher Kontakt zwischen Vormund und Mündel - einer minderjährige Person, die unter Vormundschaft steht - ist notwendig, und genau das soll gesetzlich verankert werden. Dafür haben sich mehrere Experten in einer öffentlichen Anhörung des
Rechtsausschusses am
Mittwoch, 23. Februar 2011, ausgesprochen und damit einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung (
17/3617) befürwortet.