Gesetz zur Förderung des Einsatzes von
Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den
Fachgerichtsbarkeiten
Das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten ist am 18.07.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und überwiegend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft getreten (BGBl. 2024 I Nr. 237).