Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 93 und 94) und Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes
Der Bundesrat hat den Gesetzen am 20.12.2024 mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zugestimmt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).