Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 93 und 94) und Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
und des Untersuchungsausschussgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat die Gesetzentwürfe am 10.10.2024 in erster Lesung beraten und in den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags überwiesen (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).