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Entwicklungsgeschichte

24. September 2024Die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Abgeordneten Stefan Seidler bringen zwei Gesetzentwürfe zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts in den Deutschen Bundestag ein: Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94) (BT-Drs. 20/12977) und Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes (BT-Drs. 20/12978).
10. Oktober 2024Der Deutsche Bundestag berät die Gesetzentwürfe in erster Lesung und überweist sie in den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
13. November 2024Vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
18. Dezember 2024Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags verabschiedet die Gesetzentwürfe (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags)
19. Dezember 2024Der Deutsche Bundestag berät die Gesetzentwürfe in zweiter und dritter Lesung und nimmt sie mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
20. Dezember 2024Der Deutsche Bundestag übermittelt seine Gesetzesbeschlüsse dem Bundesrat (BR-Drs. 633/24, BR-Drs. 634/24).
 Der Bundesrat stimmt den Gesetzen mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).

 

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