24. September 2024 | Die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Abgeordneten Stefan Seidler bringen zwei Gesetzentwürfe zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts in den Deutschen Bundestag ein: Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94) (BT-Drs. 20/12977) und Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes (BT-Drs. 20/12978). |
10. Oktober 2024 | Der Deutsche Bundestag berät die Gesetzentwürfe in erster Lesung und überweist sie in den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
13. November 2024 | Vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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18. Dezember 2024 | Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags verabschiedet die Gesetzentwürfe (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags) |
19. Dezember 2024 | Der Deutsche Bundestag berät die Gesetzentwürfe in zweiter und dritter Lesung und nimmt sie mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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20. Dezember 2024 | Der Deutsche Bundestag übermittelt seine Gesetzesbeschlüsse dem Bundesrat (BR-Drs. 633/24, BR-Drs. 634/24). |
| Der Bundesrat stimmt den Gesetzen mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
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