Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts
(Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025)
Der Deutsche Bundestag hat die Inhalte des Gesetzentwurfs am 31.01.2025 beraten und als Bestandteil des Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 (KostBRÄG 2025) beschlossen (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).