Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts
(Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025)
Das Bundeskabinett hat am 11.12.2024 eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025) beschlossen (Formulierungshilfe, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz).