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RVG-Anpassung - Kostenrechtsänderungsgesetz 2025

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025)

Der Deutsche Bundestag hat die Inhalte des Gesetzentwurfs am 31.01.2025 beraten und als Bestandteil des Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 (KostBRÄG 2025) beschlossen  (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).

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