18. Juni 2024 | Das Bundesministerium der Justiz legt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025) vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJ). |
11. Dezember 2024 | Das Bundeskabinett beschließt eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025) (Formulierungshilfe, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz).
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17. Dezember 2024 | Die FDP-Bundestagsfraktion bringt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025) ein (BT-Drs. 20/14264).
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29. Januar 2025 | Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 20/14768). |
31. Januar 2025 | Der Deutsche Bundestag berät die Inhalte des Gesetzentwurfs und beschließt sie als Bestandteil des Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 (KostBRÄG 2025) (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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28. Februar 2025 | Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 89/25).
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10. März 2025 | Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 89/1/25). |
21. März 2025 | Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (BR-Drs. 89/25 Beschluss).
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