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Entwicklungsgeschichte

18. Juni 2024Das Bundesministerium der Justiz legt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025) vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJ).
11. Dezember 2024Das Bundeskabinett beschließt eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025) (Formulierungshilfe, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz).
17. Dezember 2024Die FDP-Bundestagsfraktion bringt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025) ein (BT-Drs. 20/14264).
29. Januar 2025Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 20/14768).
31. Januar 2025Der Deutsche Bundestag berät die Inhalte des Gesetzentwurfs und beschließt sie als Bestandteil des Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 (KostBRÄG 2025) (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).

 

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