18. Juni 2024 | Das Bundesministerium der Justiz legt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025) vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJ). |