Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe ist am 12.07.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt überwiegend am 01.08.2022 in Kraft (
BGBl Jg. 2021, Teil I Nr. 41, S. 2363).