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Ziel des Gesetzes

Die derzeitigen Regelungen zum Berufsrecht der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften sollen den heutigen Anforderungen an die Zusammenarbeit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angepasst werden. Im Interesse der Rechtsuchenden sollen klare und einheitliche Regelungen für alle geschaffen und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und anderen Berufsgruppen erweitert werden. Zur Erhöhung der Transparenz sollen alle anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften in ein Verzeichnis eingetragen werden.

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