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Leerverkäufe und Credit Default Swaps

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps

Die Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps wurde am 24.03.2012 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (pdf-Datei, hinterlegt bei eur-lex).
Diese Verordnung ist am 25.03.2012 in Kraft getreten. Sie gilt ab dem 01.11.2012. Artikel 2 Absatz 2, Artikel 3 Absatz 7, Artikel 4 Absatz 2, Artikel 7 Absatz 3, Artikel 9 Absatz 5, Artikel 11 Absätze 3 und 4, Artikel 12 Absatz 2, Artikel 13 Absätze 4 und 5, Artikel 16 Absätze 3 und 4, Artikel 17 Absatz 2, Artikel 23 Absätze 5, 7 und 8 sowie Artikel 30, 42, 43 und 44 gelten jedoch seit 25.03.2012.

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