Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen
Das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen ist am 21.04.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl Teil I Nr. 22, S. 866, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag) und tritt am 21.04.2018 in Kraft.