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Hinweisgeberschutzgesetz

Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG)

Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, ist am 02.06.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt überwiegend am 02.07.2023 in Kraft (BGBl. 2023 I Nr. 140).

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