Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
Das Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze ist am 13.07.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (
BGBl Jg 2018 Teil I Nr. 25, S. 1102, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
Die Artikel 1, 2, 5 und 8 Nr. 10 sowie die Artikel 9 und 13 treten am 21.07.2018 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft.