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Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

Die Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission vom 24.11.2010 wurde am 15.12.2010 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (pdf-Datei, hinterlegt bei eur-lex).
Die Verordnung ist am 16.12.2010 in Kraft getreten. Sie gilt seit dem 01.01.2011; hiervon ausgenommen sind Artikel 76 und Artikel 77 Absätze 1 und 2, die seit dem Tag des Inkrafttretens der Verordnung gelten.
Die Behörde wurde am 01.01.2011 errichtet.

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