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Entwicklungsgeschichte

3. Mai 2005 Das Grünbuch zur EU-Finanzdienstleistungspolitik (2005-2010) wird vorgestellt (pdf-Datei, Quelle: EU-Kommission).
5. Dezember 2005 Das Weißbuch zur EU-Finanzdienstleistungspolitik (2005-2010) wird vorgestellt (pdf-Datei, Quelle: EU-Kommission).
Oktober 2008 Die Kommission beauftragt eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Jacques de Larosière, sie zur Zukunft der europäischen Finanz­markt­regulierung und -überwachung zu beraten.
23. Januar 2009 Die Europäische Kommission verabschiedet einen neuen Handlungsrahmen für den Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Beschluss der Kommission, pdf-Datei, Quelle: Kommission).
25. Februar 2009 Die de-Larosière-Gruppe stellt ihren Bericht zur europäischen Finanzmarktüberwachung vor (pdf-Datei, Quelle: Kommission).
10. März - 10. April 2009 Die Europäische Kommission führt eine Konsultation zur Verbesserung der Aufsicht im Finanzdienstleistungssektor durch. Es werden 116 öffentliche Konsultationsbeiträge eingereicht.
7. Mai 2009 Als Teil des Konsultationsprozesses zur Zukunft der Finanzaufsicht in der EU veranstaltet die Kommission in Brüssel eine Hochrangige Konferenz «Hin zu einer neuen Aufsichtsstruktur in Europa».
27. Mai 2009 Die Europäische Kommission nimmt eine Mitteilung an, in der ihre Pläne für die Inkraft­setz­ung des de-Larosière-Berichtes beschrieben werden (pdf-Datei, Quelle: EU-Kommission). Zusammen mit der Mitteilung wird eine Folgenabschätzung vorgelegt, in der die wesentlichen Handlungsoptionen für die Einrichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) und des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) bewertet werden (pdf-Datei, Quelle: EU-Kommission).
27. Mai - 15. Juli 2009 Im Rahmen einer zweiten Konsultation nehmen die Akteure des Finanzdienstleistungssektors und ihre Verbände, Regulierungs- und Aufsichtsbehörden sowie andere interessierte Kreise zu den Reformvorschlägen der EU-Kommission Stellung.
9. Juni 2009 Der Rat «Wirtschaft und Finanzen» (Ecofin) nimmt ausführliche Schlussfolgerungen an, in denen er den in der Mitteilung der Kommission festgelegten Zielen beipflichtet und hervorhebt, dass Finanzmarktstabilität, Regulierung und Aufsicht in den Mitgliedstaaten und in der EU auf verbessert werden müssten (Pressemitteilung zur Ratstagung, pdf-Datei, hinterlegt beim Rat der EU).
18./19. Juni 2009 Der Europäische Rat spricht sich auf seiner Tagung fürdie Pläne zur Neugestaltung der europäischen Finanzaufsicht aus (Schlussfolgerungen des Vorsitzes, pdf-Datei, Quelle: Rat der EU).
23. September 2009 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften legt einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung vor (KOM/2009/502, pdf-Datei, Quelle: Kommission).
24. September 2009 Der Verordnungsvorschlag wird an den Rat der Eropäischen Union und an das Europäische Parlament übermittelt.
25. September 2009 Der Verordnungsvorschlag liegt dem Rat der Europäischen Union vor (CS/2009/13653, pdf-Datei, Quelle: Rat der EU).
25. September 2009 Das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen: Zusammenfassung der Folgenabschätzung liegt vor (pdf-Datei, Quelle: EU-Kommission).
29. September 2009 Der Verordnungsvorschlag zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung geht beim Bundesrat ein (BR-Drs. 739/09) und wird an den Europa-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss überwiesen.
6. November 2009 Der Bundesrat nimmt zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (BR-Drs. 739/09) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 736/1/09) Stellung (BR-Drs. 736/09(B)). Die Stellungnahme des Bundesrats bezieht sich auf alle auf europäischer Ebene vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reform der Finanzmarktaufsicht.
2. Dezember 2009 Die Finanzminister der Europäischen Union einigen sich auf ein Gesamtpaket zur Ausgestaltung von neuen Europäischen Finanzstrukturen. Auf Mikroebene soll ein Europäisches Finanzaufsichtssystem geschaffen werden, das aus den Aufsichtsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten und drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden, darunter der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge bestehen soll.
8. Januar 2010 Die Europäische Zentralbank nimmt zu den drei Vorschlägen des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Bankaufsichtsbehörde, einer Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und einer Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde Stellung (Stellungnahme EZB, pdf-Datei, hinterlegt bei EUR-LEX).
21. Januar 2010 Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss nimmt zu den Vorschlägen des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Bankaufsichtsbehörde, einer Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und einer Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde und zu dem Verordnungsvorschlag über die gemeinschaftliche Finanzaufsicht auf Makroebene und zur Einsetzung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken Stellung (Stellungnahme EWSA, hinterlegt beim EWSA).
25. Februar 2010 Mit Zustimmung aller Fraktionen außer Bündnis 90/Die Grünen, die sich enthalten, nimmt der Bundestag entsprechend einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 17/509) sieben EU-Vorlagen zur Finanzaufsicht zur Kenntnis und fordert die Bundesregierung auf, ihre Berichterstattung an den Finanzausschuss fortzusetzen.
10. Mai 2010 Der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments (ECON) stimmt über das von der Kommission vorgeschlagene Finanzmarktregulierungspaket ab (Entwurf der Tagesordnung, pdf-Datei, hinterlegt beim Wirtschaftsausschuss). Dem Ausschuss liegen dazu hunderte von Änderungsanträgen vor (Berichte und Änderungsanträge, hinterlegt bei ECON).
3. Juni 2010 Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) legt seinen Bericht (hinterlegt beim EP) zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde für dasVersicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung vor.
6./7. Juli 2010

Das Europäische Parlament nimmt auf seiner Plenartagung in Straßburg eine Reihe von Änderungsanträgen zur Reform der Finanzaufsicht an. DieEndabstimmung über das Gesetzespaket zur Finanzaufsicht wird aber verschoben, da noch weiterer Verhandlungsbedarf mit dem Rat bestehe, um dann eine Einigung in erster Lesung erzielen zu können (siehe Plenarprotokoll zum Parlamentsbeschluss bezüglich des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und vom Parlament angenommener Text, hinterlegt beim EP).

13. Juli 2010 Der Rat der europäischen Finanzminister (ECOFIN) verständigt sich auf neue Kompromissvorschläge gegenüber dem Europäischen Parlament (siehe Pressemitteilung zur Ratstagung, hinterlegt auf den Seiten der EU). So sind z. B. Durchgriffsrechte der EU-Aufsichtsbehörden in Krisenfällen und zur Streitbeilegung Gegenstand des neuen Verhandlungsmandats, teilt das Bundesfinanzministerium mit.
3. September 2010 Unterhändler des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten haben über die Reform der bisher in nationaler Zuständigkeit liegenden Finanzaufsicht in Europa geeinigt, teilt die Bundesregierung mit.
7. September 2010 Der Rat der Europäischen Union billigt den am 02.09.2010 erzielten Kompromiss mit dem Parlament und der Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzrahmens, teilt die Europäische Union auf ihrer Nachrichtenseite mit (Pressemitteilung zur Ratssitzung, pdf-Datei, englisch, hinterlegt auf den Seiten der EU).
22. September 2010

Das Europäische Parlament stimmt der Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge zu. Es nimmt folgende Texte an:
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. September 2010 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (hinterlegt beim Europäischen Parlament) und
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 22. September 2010 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde ( Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) (hinterlegt beim Europäischen Parlament).

17. November 2010 Der Rat nimmt den mit dem Europäischen Parlament ausgehandelten Kompromiss über das Europäische Finanzaufsichtssystem an (Pressemitteilung zur Ratstagung, englisch, pdf-Datei, Quelle: Rat). Die neuen europäischen Aufsichtsbehörden für Banken, Versicherungen und Finanzaufsicht sollen ihre Arbeit im Januar 2011 aufnehmen.
15. Dezember 2010 Die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission vom 24.11.2010 wird am 15.12.2010 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (pdf-Datei, hinterlegt bei eur-lex).
16. Dezember 2010 Die Verordnung tritt in Kraft. Artikel 76 und Artikel 77 Absätze 1 und 2 gelten ab dem Tag des Inkrafttretens der Verordnung.
1. Januar 2011 Die Verordnung gilt ab 01.01.2011. Die Behörde wird errichtet.

Wir möchten darauf hinweisen, dass bei den einzelnen Gesetzgebungsvorhaben hinterlegte pdf-Dateien zu EU-Rechtsetzungsverfahren urheberrechtlich geschützt sind: © Europäische Gemeinschaften, 1998-2007, http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm. Nur Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften, die in der gedruckten Papierausgabe des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden, gelten als verbindlich.

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